Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6654.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44Q, 44 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 100 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
B4, 89, 89Q Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 110 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 101 Audi 100 205/55R16 A01) bis A10)E41)E42)
(Limousine u. Avant) K03a)K04a)K28)
C727/ C727/1/09E 1050/980 4/108/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Audi 100-Quattro, 205/55R16 A01) bis A10)E41)E42)
Audi 100-Avant Quattro, K03a)K04a)K28)
Audi 200 Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
D403/D403/1/04E 1030/1050 4/108/57
Typ: 89
ABE / EG-Genehmigung: E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 125 Audi 80, 205/45R16 A01) bis A10)
Audi 90 K28)K31)
83 bis 85 Audi Coupé 205/50R16 A02) bis A10)
(3-Gang Automatik)
82 bis 128 Audi Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)
Audi Kabriolet
205/55R16
E251/1/NT10 1100/870 4/108/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 125 Audi 80 quattro, 205/45R16 A01) bis A10)
Audi 90 quattro K28)K31)
98 bis 128 Audi Coupe quattro 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
E399/NT07E 950/950 4/108/57
E399/1/NT08 1080/950
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889; F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 128 Audi 80, 205/50R16 A02) bis A10)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant, 205/55R16
Audi 80 Avant quattro A01)K32)
F889/NT06E, 1080/1110,1080/1110 4/108/57
F889/1/NT05E
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Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
und folgenden Fahrzeuggestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.
E42) Die Auflagen K03,K04 und K28 sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der
Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte)
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugen mit dem Stoßfänger des Audi 90 sind an Achse 2 die in den Radlauf
stehenden Enden der Chromleiste um ca. 10 mm zu kürzen.
K32) An Achse 2 ist - sofern an älteren Fz. Ausführungen noch vorhanden - die am
Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor
und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.08.2010
RA-000477-E0-104-14~AU-4-108-57-ET40_42R665.docx