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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R665
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6654.05
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                             0 ad Ø65 Ø76 d=16 003 0022 151
geprüfte Radlast:                                            615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oderMarke      : Citroen (F)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
2, 7, 7*****, B9, D, D 4HX,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP40558/16 110 Nm
D 6FZ, D RFN, D RHS, D RHY, M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
D RHZ, D RLZ, D XFX, F,
F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX,
F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV,
F NFU, H*****, L*****, N, R 4HP,
R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX,
R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ,
R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU,
0, U, U*****, S, S*****, SH,
SH****, K,


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2001/116*0366*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
7                                e2*2007/46*0002*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                          A93)GA9)N205)T91)                 E55)ER1)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16

                                          205/60R16
                                          GC5)

                                          215/50R16
                                          GB5)

                                          215/55R16
                                          GC6)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
F                                    e11*2001/116*0351*..
F HFX                                e11*2007/46*0087*..
F KFU                                e2*2001/116*0289*..
F 8HZ                                e2*2001/116*0317*..
F 9HX                                e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                                e2*2001/116*0329*..
F HFX                                e2*98/14*0256*..
F KFV                                e2*98/14*0257*..
F NFU                                e2*98/14*0258*..
F 8HX                                e2*98/14*0259*..
F 8HY                                e2*98/14*0261*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80             Citroen C3               195/45R16                          A02) bis A10)

                                                195/50R16
                                                A01)G9Y)K75)K76)

                                                205/45R16



Typ:                             H*****
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Citroen C3 Pluriel          195/50R16                               A01) bis A10)K31)

e2*2001/116*0266*15   850/820                                                     4/108/65


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                                     e2*2001/116*0371*..
SH****                                 e2*2001/116*0371*..
SH                                     e2*2007/46*0110*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88             Citroen C3 Picasso        195/50R16                         A02) bis A10)

                                                195/55R16

                                                205/50R16
                                                A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0003*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
S                               e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3          195/50R16                           A02) bis A10)
                                                                             E82)EF0)
                                           195/55R16

                                           205/50R16
                                           A01)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S                              e2*2007/46*0003*..
S                              e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Citroen C3              195/55R16                            A02) bis A10)
                                                                             E82a)EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
2                                 e4*2007/46*1241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96       Citroen C3 Aircross        195/55R16                         A02) bis A10)

                                           195/60R16

                                           205/55R16

                                           205/60R16
                                           G4G)

                                           215/55R16

                                           225/50R16

                                           225/55R16
                                           G4G)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                           e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215)
                Gang-Getriebe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A93)

                                           215/50R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           GA8)

                                           225/50R16
                                           A01)K15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4               205/55R16                           A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit 6-
                Gang-Getriebe)           215/50R16



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
U                                e11*2001/116*0344*..
U*****                           e2*2001/116*0345*..
U                                e2*2007/46*0061*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso        205/55R16                          A02) bis A10)
                                          N215)                              EF0)ER1)

                                           205/60R16
                                           N215)

                                           215/55R16

                                           225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 96       Citroen C4              195/55R16                          A02) bis A10)
                                                                           EF0)
                                          195/60R16

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K16)

                                          215/55R16
                                          A01)G01)K04)K16)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)K04)K16)

                                          235/50R16
                                          A01)G01)K03)K04)K16)K26)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0                               e2*2007/46*0440*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Citroen C4 Cactus        195/55R16                         A02) bis A10)
                                         N205)                             EF0)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                           e2*2001/116*0303*..
R RFJ                           e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                           e2*2001/116*0305*..
R RHR                           e2*2001/116*0306*..
R 4HX                           e2*2001/116*0307*..
R XFU                           e2*2001/116*0308*..
R RHL                           e2*2001/116*0315*..
R 6FY                           e2*2001/116*0334*..
R 9HY                           e2*2001/116*0335*..
R 4HT                           e2*2001/116*0347*..
R 4HP                           e2*2001/116*0348*..
R 4HS                           e2*2001/116*0353*..,
R 4HR                           e2*2001/116*0354*..,
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     Citroen C5               215/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi)

                1200/1130(0)
                Bei 152kW : 1165/1100(0)



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
D RFN                          e2*98/14*0216*..
D RLZ                          e2*98/14*0217*..
D XFX                          e2*98/14*0218*..
D RHY                          e2*98/14*0219*..
D RHZ                          e2*98/14*0220*..
D 4HX                          e2*98/14*0221*..
D RHS                          e2*98/14*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103     Citroen C5               205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine)                                                B28)
                                         215/55R16
                                         E05)
152             Citroen C5               215/55R16
                (Limousine, Kombi)
66 bis 103      Citroen C5
                (Kombi)
                1140/1100(1100)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Citroen DS5             215/55R16                           A02) bis A10)
                                        A93)                                EF0)

                                          215/60R16
                                          A93)

                                          225/55R16
                                          A93)

                                          235/50R16
                                          A93)

                                          235/55R16



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
D                                e2*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85       Citroen C-Elysee          195/50R16                         A02) bis A10)
                                          A93a)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
     von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad
     im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld
     D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B'
        oder 'C'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante
     (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
     - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000477-K0-104-04~CI-4-108-65-ET24_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GB5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
     kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
     entsteht.


RA-000477-K0-104-04~CI-4-108-65-ET24_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-K0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
     auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

K31) Um ein Anstreifen der Reifeninnenflanken zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass die
     Kunststoffverkleidungen der Radhäuser an den Innenkotflügeln anliegen. Dies kann
     entweder durch Erwärmen und Nachrichten der Kunststoffverkleidungen oder durch
     zusätzliche Befestigung mittels Blechtreibschraube vorgenommen werden.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2018




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