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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      42R665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6654.05
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Effektive Einpresstiefe                                      16 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                       76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153
geprüfte Radlast: *)                                         615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm AP 40558/24 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7                             e2*2001/116*0366*..
7                             e2*2007/46*0002*..
7*****                        e2*2001/116*0366*..
B9                            N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88     Citroen Berlingo        195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93) GA9) N205) T91)              BF1) E55) ER1)

                                      195/60R16
                                      A93) N205)

                                      205/55R16
                                      A01) A93) K03)

                                      205/60R16
                                      A01) GC5) K03)

                                      215/50R16
                                      A01) GB5) K03)

                                      215/55R16
                                      A01) GC6) K03) K15)

                                      225/50R16
                                      A01) K01) K04) K15)

                                      225/55R16
                                      A01) G8Y) K01) K04) K15) K28)

                                      235/50R16
                                      A01) GC6) K01) K04) K15) K28)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e11*2001/116*0351*..
F 8HX                       e2*98/14*0259*..
F 8HY                       e2*98/14*0261*..
F 8HZ                       e2*2001/116*0317*..
F 9HX                       e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                       e2*2001/116*0329*..
F HFX                       e11*2007/46*0087*..
F HFX                       e2*98/14*0256*..
F KFU                       e2*2001/116*0289*..
F KFV                       e2*98/14*0257*..
F NFU                       e2*98/14*0258*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80     Citroen C3             195/45R16                          A01) bis A10)
                                                                        BF1) K75) K76)
                                      205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                           e2*2001/116*0371*..
SH                           e2*2007/46*0110*..
SH****                       e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88     Citroen C3 Picasso     195/50R16                          A01) bis A10)
                                     A93)                               BF1) K03) K04)

                                     195/55R16

                                     205/50R16

                                     215/50R16
                                     K12) K23)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S                           e11*2007/46*0113*..
S                           e2*2007/46*0003*..
S                           e2*2007/46*0060*..
S*****                      e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121    Citroen C3, DS3       195/50R16                           A01) bis A10)
                                    A93) K03)                           BF1) E82) EF0) K04) K16)
                                                                        K23)
                                     195/55R16
                                     A93a) K03)

                                     205/50R16
                                     A93a) K01) K21) K26)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S                           e2*2007/46*0003*..
S                           e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85     Citroen C3            195/55R16                           A02) bis A10)
                                    A93a) N205)                         BF1) E82a) EF0)

                                     195/55R16 M+S
                                     A93a)

                                     205/50R16

                                     205/55R16
                                     G3D)

                                     215/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      4 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
2                            e4*2007/46*1241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96     Citroen C3 Aircross    195/55R16                          A02) bis A10)
                                     A93a)                              BF1)

                                     195/60R16
                                     A93a)

                                     205/55R16
                                     A93a)

                                     205/60R16
                                     G4G)

                                     215/55R16
                                     A01) K03)

                                     225/50R16
                                     A01) K03)

                                     225/55R16
                                     A01) G4G) K03)

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                       e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130    Citroen C4             205/55R16                          A01) bis A10)
              (Nicht Ausführungen    N215)                              BF1) K15)
              mit 6-Gang-Getriebe)
                                     205/55R16 M+S

                                     215/50R16
                                     K94)

                                     215/55R16
                                     GA8) K26) K94)

                                     225/50R16
                                     K26) K94)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                      e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103    Citroen C4            205/55R16                           A01) bis A10)
              (Nur Ausführungen mit                                     BF1) K15)
              6-Gang-Getriebe)      215/50R16
                                    K94)

                                     225/50R16
                                     K26) K94)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
N                           e2*2007/46*0040*..
N                           e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 96     Citroen C4            195/55R16                           A01) bis A10)
                                                                        BF1) EF0) K04) K16)
                                     195/60R16

                                     205/55R16
                                     K03)

                                     215/50R16
                                     K03) K26)

                                     215/55R16
                                     G01) K03) K26)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
0                           e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96     Citroen C4 Cactus     195/55R16                           A02) bis A10)
                                    A93) N205)                          BF1)

                                     195/60R16
                                     G0L) N205)

                                     205/55R16
                                     A93a)

                                     215/50R16

                                     215/55R16
                                     G1D)

                                     225/50R16
                                     A01) K03) K04)
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Nr. :                        RA-000477-L0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
U                            e11*2001/116*0344*..
U                            e2*2001/116*0345*..
U                            e2*2007/46*0061*..
U*****                       e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120    Citroen C4 Picasso     205/55R16                          A02) bis A10)
                                     N215)                              BF1) EF0) ER1)

                                     205/60R16
                                     N215)

                                     215/55R16
                                     A01) K04)

                                     225/50R16
                                     A01) K04)

                                     225/55R16
                                     A01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
D                            e2*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85     Citroen C-Elysee       195/50R16                          A01) bis A10)
                                     A93)                               BF1) K01) K04)

                                     195/55R16
                                     A93a)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K                           e2*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Citroen DS5           215/55R16                           A02) bis A10)
                                                                        BF1) EF0)
                                     215/60R16

                                     225/55R16

                                     225/60R16
                                     A01) G01)

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K01) K04)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 40558/24
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in
       der Zulassungsbescheinigung Teil I)
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in
      der Zulassungsbescheinigung Teil I)
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G3D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
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GA8)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 215/55R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu kürzen,
       dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante entsteht.

K76)   An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
       auszuschneiden.

K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten Radhauskante
          ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer
          Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
       • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
          hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020