Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.051 42R6654.05 1 Ø63,3 Ø76 63,3 Kunststoff 615 1990 04//04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40521 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : GAL 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; ECT; GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; GNR; JA8; JD3; JH1; JU2 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 195/45R16 51G Schrägheck 2-türig; 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 96 195/50R16-84 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DAX e13*98/14D0057*.., 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71E; 721; e13*98/14*0057*.. 205/50R16-87 11A; 22B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; DBW e13*97/27*0038*.. 74H; 74P DBX e13*98/14D0058*.., e13*98/14*0058*.. DFW e13*97/27*0039*.. DNW e13*97/27*0040*.. DNX e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA1 e13*98/14*0081*.. 127 195/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 51G; 10B; 11G; 11H; 12A; DB1 e13*98/14*0082*.. 52J 51A; 71E; 721; 725; DN1 e13*98/14*0095*.. 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 729; 73C; 74A; 74H; 51G; 52J 74P; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/55R16 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 125 215/50R16 51G 12A; 51A; 71E; 721; 225/50R16-92 11A; 22F; 22L 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AAL e11*93/81*0053*.. 44 - 85 195/45R16-80 11A; 22B; 33H; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; ABL e11*93/81*0051*.. 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71E; 721; AFL e11*93/81*0052*.. 725; 729; 73C; 74A; ALL e11*93/81*0055*.. 74H; 74P ANL e11*93/81*0054*.. ALL F538 55 - 85 205/45R16-83 11A; 22B ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P ALL F538 96 205/45R16-83 ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL F508 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F508 96 195/45R16-80 nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F508/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F508/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F508/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL F508/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. 900 ab Nachtrag 5; kg; 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509 96 195/45R16-80 nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. 900 ab Nachtrag 5; kg; 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL F509/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL G146 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL G146 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GAL G146 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL G146 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. 900 ab Nachtrag 5; kg; 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD3 e1*2001/116*0210*. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; SC4 JD3 e1*2001/116*0210*. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; SC4 Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 125 205/45R16 63H 10B; 11B; 11G; 11H; BAW e1*98/14*0124*.. 205/50R16 51G; 76W 12A; 51A; 71E; 721; BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R16 87 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; BFW e1*98/14*0125*.. 74H; 74P BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 125 205/45R16 63H 10B; 11B; 11G; 11H; BNW e1*98/14*0126*.. 205/50R16-87 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P BNP G387 65 - 125 205/45R16 bis 1000kg zul.Achslast; 10B; 11B; 11G; 11H; 63D 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16 FFN 725; 729; 73C; 74A; 205/45R16 63H 74H; 74P 205/50R16-86 11A; 22B; 54F GBP G274 65 - 85 205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H; 65 - 125 205/45R16 FFN; 63D 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16 63H 725; 729; 73C; 74A; 205/50R16-86 11A; 22B; 54F 74H; 74P GBP4 H028 97 205/45R16 FFN; 63D Pkw geschlossen; 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GBP4 H028 97 205/45R16 FFN; 63D Kombi; 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 195/45R16-80 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GFR e1*93/81*0018*.. 85 205/55R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 12A; 51A; 71E; 721; 100 - 152 205/55R16 631 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GGR G968 85 - 110 225/50R16-92 11A; 22B; 57T Kombi; 85 - 152 205/55R16 63G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16-88 57E; 57T 12A; 51A; 71E; 721; 152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I GGR G968 85 205/55R16 89 Pkw geschlossen; 85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 152 205/55R16 631 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GNR e1*93/81*0019*.., 85 - 100 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0019*.. 85 - 152 205/55R16 63G 12A; 51A; 71E; 721; 205/55R16-88 57E; 57T 725; 729; 73C; 74A; 152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631 74H; 74P; 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40521 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 970kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63D) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 8000 UNIROYAL RTT1, RTT-2 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63G) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 8000 KLEBER C551 Z2 MICHELIN MXM UNIROYAL RALLYE 440 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63H) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: MICHELIN MXX3 Reinforced PIRELLI P700-Z Reinforced Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 15 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu beachten. FFN) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP SPORT 8000 MICHELIN MXX3 (Reinforced) PIRELLI P700-Z (Reinforced) Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.