Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R665 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R6654.05 Radausführungskennz.: 42R6654.05 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Effektive Einpresstiefe 18 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152 geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 1990 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, AP 110 Nm Schaftlänge 50 mm 40558/22 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K***** e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Peugeot 1007 195/45R16 A02) bis A10) BF1) D01) 195/50R16 A01) K21) K87) 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e11*2001/116*0352*.. W e2*2007/46*0072*.. W***** e2*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 128 Peugeot 207 195/55R16 A02) bis A10) BF1) D01) 205/50R16 A01) K03) 205/55R16 A01) G7E) K03) 215/50R16 A01) K01) K04) 225/50R16 A01) G7E) K01) K04) K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 115 Peugeot 208 195/50R16 A01) bis A10) (3- und 5-türer) BF1) D01) EF0) K04) 195/55R16 K25) K98) 205/50R16 K25) K97) K98) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10) (ohne A93a) BF1) D01) EF0) Radhausverbreiterungen) 195/60R16 GH7) 205/55R16 GH8) 215/50R16 A01) K04) 225/50R16 A01) GH8) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10) (mit A93a) BF1) D01) EF0) Radhausverbreiterungen) 195/60R16 GH7) 205/55R16 GH8) 215/50R16 225/50R16 GH8) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e2*2007/46*0639*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 114 Peugeot 2008 225/60R16 A01) bis A10) (ausser Elektro) BF1) D01) EF0) GK4) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e2*2007/46*0639*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 Peugeot e-2008 225/60R16 A01) bis A10) BF1) D01) EF0) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2001/116*0362*.. 4 e2*2007/46*0101*.. 4***** e2*2001/116*0362*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot 308 195/55R16 A02) bis A10) BF1) D01) EF0) 195/60R16 A93) 205/55R16 215/50R16 A01) K88) 215/55R16 A01) G6W) K88) 225/50R16 A01) K88) 235/50R16 A01) G6W) K03) K04) K88) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0365*.. 7 e2*2007/46*0001*.. 7***** e2*2001/116*0365*.. B9 N128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10) A93) G8W) N205) T91) BF1) D01) E55) ER1) 195/60R16 N205) 205/55R16 A01) K03) 205/60R16 A01) GC5) K03) 215/50R16 A01) G8Z) K03) 215/55R16 A01) GC4) K03) 225/50R16 A01) K03) K04) K15) 225/55R16 A01) G8Y) K03) K04) K15) K28) 235/50R16 A01) GC4) K01) K04) K15) K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm Zubehörkit: AP 40558/22 Anzugsmoment: 110 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 195/65R15, 205/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GK4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R18, 215/60R17, 215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm) • die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 34 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO Nr. : RA-000477-N0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben. K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.09.2022