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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R665
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R6654.23
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1995 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/-Marke       : Daewoo/Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
KLAS, CHIK, CHIA                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40356 110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40307 110 Nm
                                M12x1,5




RA-000477-G0-104-21a~DW-4-100-56_5-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                             KLAS
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 74    Daewoo Kalos, Lanos          195/40R16                               A02) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos,
              (3- und 5- türig);           195/45R16
              Chevrolet Aveo, Wave
              (4-türig)                    205/45R16
                                           A01)G01)

e4*2001/116*0063*30    840/820                                                     4/100/56,5



Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       195/40R16                                   A02) bis A10)
              (4-türig)
                                       195/45R16

                                                 205/45R16
                                                 A01)G01)

e11*2001/116*0321*08   840/820                                                     4/100/56,5



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                                   e50*2007/46*0046*..
CHIK                                   e11*2001/116*0321*..
KLAS                                   e4*2001/116*0063*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74              Chevrolet Aveo           195/40R16                          A02) bis A10)
                       (3-und 5-türig)
                                                195/45R16
                                                A01)K38)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                                    e50*2007/46*0006*..
KL1M                                    e4*2007/46*0129*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60              Chevrolet Spark, Spark    195/40R16                         A02) bis A10)
                       LPG ww. Matiz             A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38)   An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
       Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.12.2014




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