Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.072 42R5705.07 2 Ø57 Ø76 57 Kunststoff 755 2015 11//03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 44; 4B; 44 Q; 8E Zubehör : ZP-NR. 50704 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4B; B5; C 4 Zubehör : ZP-NR. 50704 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4; 44; 44 Q 120 Nm für Typ : 4B; 8E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 128 185/65R15 51G; 662 Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 81 - 142 195/65R15 51G Allradantrieb; 205/60R15 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R15-91 11A; 24J 11H; 12A; 51A; 71E; 225/55R15-92 11A; 21B; 24J; 367 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 128 185/65R15 51G; 662 Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 55 - 142 195/65R15 51G Frontantrieb; 205/60R15 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R15-91 11A; 22B; 24J 11H; 12A; 51A; 71E; 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 72Y; 721; 725; 729; 686 73C; 74D; 74P; 76Q B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 128 185/65R15 12M; 51G; 662 Reifen mit e1*98/14*0013*.. Schneeketten; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 51G nur bis e1*98/14*0151*.. 205/60R15 51G e1*2001/116*0151*09; 205/65R15 51G Kombi; Limousine; 215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*98/14*0151*.. Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit Schneeketten; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q; 76Z Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 195/65R15 51G nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 205/60R15 51G Limousine; 215/60R15-93 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 686 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 195/65R15 51G nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 205/60R15 51G Limousine; 215/60R15-93 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 225/55R15-92 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 195/65R15 51G nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 205/60R15 51G Kombi; Frontantrieb; 215/60R15-93 11A; 21B; 22F; 24J 10B; 10S; 11B; 11G; 225/55R15-92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71E; 686 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 195/65R15 51G nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 205/60R15 51G Kombi; 215/60R15-93 11A; 24J Allradantrieb; 225/55R15-92 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 44 C727 64 - 104 215/50R15-88 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 364 12A; 51A; 71E; 72Y; 64 - 134 205/60R15 11A; 21J; 22F; 51G 721; 725; 729; 73C; 215/50R15 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 74D; 74P; AD3 364; 631 44 C727/1 66 - 101 215/50R15-88 AD3; nicht Tieferlegung 10B; 11B; 11G; 11H; ab Werk; 11A; 21J; 22F; 12A; 51A; 71E; 72Y; 24C; 24D; 364 721; 725; 729; 73C; 66 - 147 205/60R15 AD3; 11A; 21J; 22F; 51G; 74D; 74P 51J 215/50R15 AD3; nicht Tieferlegung ab Werk; 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364; 631 215/60R15 Tieferlegung ab Werk; 51G Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C4 F619 60 - 128 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/60R15-90 721; 725; 729; 73C; 215/60R15 51G 74D; 74P 215/60R15-93 C4 F619/1 60 - 142 195/65R15 51G ab Nachtrag 3; 205/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P C4 F619/1 60 - 128 195/65R15 51G bis Nachtrag 2; 205/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15-90 12A; 51A; 71E; 72Y; 215/60R15 51G 721; 725; 729; 73C; 215/60R15-93 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 44 Q D403 88 - 134 205/60R15 11A; 21J; 22F; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; AD3 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 44 Q D403/1 98 - 147 205/60R15 11A; 21J; 22F; 24D; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 71E; 72Y; 121 215/60R15 Tieferlegung ab Werk; 721; 725; 729; 73C; 51G 74D; 74P; AD3 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : ZP-NR. 50792 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 85 215/60R15-94 11A; 24J; 24M nur bis e1*95/54*0024*.. 66 - 128 195/65R15 11A; 24M; 51G e1*95/54*0024*11; 205/60R15 11A; 24M; 51G Frontantrieb; 215/60R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15-92 VDN; 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 110 195/65R15 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*95/54*0024*12; 205/60R15 95 11A; 22B; 22L; 24J; 24M Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 1P; 5P Zubehör : ZP-NR. 50704 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 7MS Zubehör : ZP-NR. 50792 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5P 170 Nm für Typ : 7MS Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 195/65R15 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 195/65R15 11A; 24M; 51G nur bis e1*98/14*0036*.. 205/60R15 11A; 24M; 51G e1*98/14*0036*07; 215/60R15 11A; 24J; 24M; 51G Frontantrieb; 215/60R15-94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15-92 VDN; 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 7MS e1*98/14*0036*.. 66 - 110 195/65R15 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*98/14*0036*08; 205/60R15 95 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 215/60R15 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573; 24M 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nicht Altea 205/60R15 91 11A; 24C; 24M Freetrack; 215/60R15 94 11A; 21P; 22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21P; 22H; 22P; 24C; 12A; 51A; 71E; 72Y; 24D 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : ZP-NR. 50704 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 195/65R15 91 11A; 22P; 24J Limousine; 205/60R15 91 11A; 22P; 24J Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 22Q; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 195/65R15 91 11A; 22M; 22P; 24J Nicht Octavia Scout; 205/60R15 91 11A; 22M; 22P; 24J Kombi; 215/60R15 94 11A; 22L; 22Q; 24C; 24M Allradantrieb; 225/55R15 92 11A; 22L; 22Q; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 1K; 1T; 2K; 1KM; 2KN; 3BG; 1KP; 3B Zubehör : ZP-NR. 50704 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 7M; 7DB; 7DW; 7DWA; 70X02A; 70X02B; 70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12C; 70X12D; 70X02BL; 70X02BN; 70X12BL; 70X12BN Zubehör : ZP-NR. 50792 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG 160 Nm für Typ : 7DW; 7DWA 170 Nm für Typ : 7M 180 Nm für Typ : 7DB; 70X02A; 70X02B; 70X02BL; 70X02BN; 70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN; 70X12C; 70X12D Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7DB e1*96/79*0067*.., 50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H 10B; 11B; 11G; 11H; REINF e1*98/14*0067*.. 205/65R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q 7DW e1*96/79*0066*., 50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H 10B; 11B; 11G; 11H; REINF e1*98/14*0066*. 205/65R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 7DWA e1*98/14P0120*.. 215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 103 195/65R15 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab 205/60R15 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 215/60R15 94 11A; 22P; 24C; 24D Schrägheck; 225/55R15 92 11A; 22H; 22P; 24C; Frontantrieb; 24D; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nur Golf 5; Nur bis 205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24; 215/60R15 94 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Allradantrieb; 225/55R15 92 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 22H; 22M; 24M; nur CrossGolf; Nur 51G 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0304*13; 215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71E; 24M 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91 11A; 22M; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab 205/60R15 91 11A; 21P; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14; 215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71E; 244; 686 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 11A; 22P; 24J; 51G nicht CrossGolf; 205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur 215/60R15 94 11A; 21B; 22F; 24C; 24M bis 225/55R15 92 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0304*13; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G JETTA (Limousine); 205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 12A; 51A; 573; 71E; 225/55R15 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 72Y; 721; 725; 729; 24M 73C; 74D; 74P; 76Q 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF (Variant); 205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 12A; 51A; 573; 71E; 225/55R15 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 72Y; 721; 725; 729; 24M 73C; 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 75 - 77 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nur Caddy Maxi; 2KN L320 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand; 205/60R15 95 11A; 24J; 24M; 5HR Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24D; 5GM 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nicht Caddy Maxi; 2KN L320 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG ab 205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052801; 215/60R15 94 VB0; 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; 225/55R15 92 VB0; 11A; 22H; 24C; Frontantrieb; 24D; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q 2K e1*2001/116*0252*.. 77 195/65R15 91 11A; 22H; 245; 248 kurzer Radstand; 2KN L320 205/60R15 91 11A; 22H; 241; 244; 246 Allradantrieb; 215/60R15 94 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 247 12A; 51A; 71E; 72Y; 225/55R15 92 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 721; 725; 729; 73C; 246; 247 74D; 74P; 76Q 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 77 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN L320 51 - 80 195/65R15 11A; 22I; 24J; 24M; 51G nur bis 205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052800; 215/60R15 94 11A; 22B; 24C; 24D kurzer Radstand; 225/55R15 92 11A; 22B; 22H; 24C; Frontantrieb; 24D; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Frontantrieb; e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P 3B e1*95/54*0043*.., 81 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*98/14D0043*.., Schneeketten; Kombi; e1*98/14*0043*.. Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 51G 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0157*.. 205/60R15 91 11H; 12K; 51A; 573; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit e1*98/14*0157*.. Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*93/81*0023*.., 66 - 85 215/60R15-94 11A; 24J; 24M nur bis e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15 11A; 24M; 51G e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. 205/60R15 11A; 24M; 51G Frontantrieb; 215/60R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15-92 VDN; 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 7M e1*98/14*0023*.. 66 - 110 195/65R15 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*98/14*0023*12; 205/60R15 95 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 215/60R15 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573; 24M 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*. 75 - 103 195/65R15 51G; 52J nur CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74P; 76Q; 76Z 1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran; 66 - 110 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y; 215/60R15 94 11A; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C; 225/55R15 92 11A; 24C; 24D 74D; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW T4 (ab 1996) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 70X02A H325 50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H 10B; 11B; 11G; 11H; REINF 70X02B H298 205/65R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 70X02BL H304 215/65R15 11A; 22B; 24J; 51G 721; 725; 729; 73C; 70X02BN H300 74A; 74P; 75I; 76Q 70X02C H297 70X02D H324 70X12A H326 70X12B H306 70X12BL H322 70X12BN H323 70X12C H299 70X12D H327 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56H) Es sind nur Reifen der folgenden Hersteller zulässig: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FIRESTONE, FULDA, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO und UNIROYAL Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 34 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.