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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        42R570
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              42R5705.07
Radgröße:                                                     7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                               755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4         Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge-         ZP 50704 120 Nm
                                    winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 101   Audi 100, Audi 200        205/60R15                              A01) bis A10)E41)
              (Limousine u. Avant)                                             E42)K03a)K04a)K28)
                                        215/60R15
 104 bis 147  Audi 100 Turbo,           205/60R15
              Audi 100 CS,
              Audi 200 Turbo            215/60R15
              (Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           44Q
ABE / EG-Genehmigung:          D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,         205/60R15                          A01) bis A10)E41)
              Audi 200 Quattro,                                            E42)K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,   215/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
 121 bis 147  Audi 100 Quattro,         205/60R15
              Audi 200 Quattro,
              Audi 100 Avant-Quattro,   215/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,         215/60R15                          A02) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E    1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 128   Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15                          A02) bis A10)
              Audi 100 quattro,          A93)
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6, Audi A6 Avant,    205/60R15
              Audi A6 quattro,           A09)
              Audi A6 Avant quattro
                                          215/60R15
                                          A09)
142             Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                Audi 100 quattro,         A93)
                Audi 100 Avant quattro,
                Audi A6, Audi A6 Avant,   205/60R15
                Audi A6 quattro,          A09)
                Audi A6 Avant quattro
                                          215/60R15
                                          A09)
169             Audi S4 ww. Audi S6,      195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.         A93)
                Audi S6 Avant
206; 213        Audi S4 V8, S4 4.2 ,      215/60R15 M+S
                Audi S6 4.2,              A09)
                Audi Avant S4 V8,
                Audi Avant S4 4.2,        215/60R15
                Audi S6 4.2 Avant         A09)

F619/NT08E      1240/12001240/1200                                         5/112/57
F619/1/NT10E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    3/6                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F 889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80, Audi 80 Avant,    195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro

169                 Audi S2,
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1050/1120                                              5/112/57



Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   185/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           A93)E05)M00)
              Audi A4 Avant ,
              Audi A4 Avant quattro      195/65R15 M+S

                                                        195/65R15

                                                        205/60R15

                                                        225/55R15
e1*98/14*0013*21E   1105/11 30(1100 entfällt ab NT19)                      5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,           E05)                              E04)E44)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
                                         E05)

                                                        205/60R15

                                                        225/55R15
e1*96/27*0051*25E   1230/1200(1230)                                        5/112/57




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Seite :                    4/6                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                          8E
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 125   Audi A4,                  195/65R15 M+S                     A02) bis A10)E04)
              Audi A4 quattro           A93)
              (Limousine, Kombi)
                                        195/65R15
                                        A93)

                                         205/60R15

                                         205/65R15
e1*2001/116*0151*23E   1100/1135                                          5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Bereifungsgröße bereits serienmäßig einge-
     tragen ist.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
     und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

E42) Die Auflagen K03),K04) und K28)sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
     Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungs-
     größe 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte)

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570




Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010




RA-000564-A0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.doc