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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R570
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R5705.07
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2015 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4,     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8P, 8PB                          Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 101   Audi 100, Audi 200        205/60R15                          A01) bis A10)E41)
              (Limousine u. Avant)                                         E42)K03a)K04a)K28)
                                        215/60R15
 104 bis 147  Audi 100 Turbo,           205/60R15
              Audi 100 CS,
              Audi 200 Turbo            215/60R15
              (Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/60R15                         A01) bis A10)E41)
              Audi 200 Quattro,                                            E42)K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
 121 bis 147  Audi 100 Quattro,          205/60R15
              Audi 200 Quattro,
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,          215/60R15                         A02) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E    1120/1180                                                  5/112/57




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Nr. :                      RA-000564-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 128   Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15                          A02) bis A10)
              Audi 100 quattro,          A93)
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6, Audi A6 Avant,    205/60R15
              Audi A6 quattro,           A09)
              Audi A6 Avant quattro
                                          215/60R15
                                          A09)
142             Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                Audi 100 quattro,         A93)
                Audi 100 Avant quattro,
                Audi A6, Audi A6 Avant,   205/60R15
                Audi A6 quattro,          A09)
                Audi A6 Avant quattro
                                          215/60R15
                                          A09)
169             Audi S4 ww. Audi S6,      195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.         A93)
                Audi S6 Avant
206; 213        Audi S4 V8, S4 4.2 ,      215/60R15 M+S
                Audi S6 4.2,              A09)
                Audi Avant S4 V8,
                Audi Avant S4 4.2,        215/60R15
                Audi S6 4.2 Avant         A09)

F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                         5/112/57



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80, Audi 80 Avant,    195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro

 169            Audi S2,
                Audi Avant S2
F889/1/NT05E    1050/1120                                                  5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   185/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           A93)E05)M00)
              Audi A4 Avant ,
              Audi A4 Avant quattro      195/65R15 M+S

                                                           195/65R15

                                                           205/60R15

                                                           225/55R15
e1*98/14*0013*21E      1105/11 30(1100 entfällt ab NT19)                   5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,           E05)                              EF0)E44)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
                                         E05)

                                                           205/60R15

                                                           225/55R15
e1*96/27*0051*25E      1230/1200(1230)                                     5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 125    Audi A4,                  195/65R15 M+S                     A02) bis A10)EF0)
               Audi A4 quattro           A93)
               (Limousine, Kombi)
                                         195/65R15
                                         A93)

                                                           205/60R15

                                                           205/65R15
e1*2001/116*0151*23E   1100/1135                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03)                      EF0)
                S3, RS3)
                                               205/60R15
                                               A01)A93)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000564-C0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
     und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000564-C0-104-33~AU-5-112-57-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.01.2014




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