Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46120 Nr. : RA-000785-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R571 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R571 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 42R5715.07 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford-Werke AG, Köln Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment WGR Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000785-A0-104-01a~FO-5-112-57-ET38_42R571.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46120 Nr. : RA-000785-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R571 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WGR e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Ford Galaxy 195/65R15 A02) bis A10) A01)K03)K04)N205) EF0) 195/65R15 M+S A01)K03)K04) 205/60R15 A01)K03)K04) 205/65R15 215/60R15 A01)K01)K04)K49) 225/55R15 A01)K01)K04)T92) 235/55R15 A01)K01)K04)K49) 245/50R15 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000785-A0-104-01a~FO-5-112-57-ET38_42R571.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46120 Nr. : RA-000785-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R571 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000785-A0-104-01a~FO-5-112-57-ET38_42R571.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46120 Nr. : RA-000785-A0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R571 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine Flachkopfschraube zu ersetzen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R571 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.10.2014 RA-000785-A0-104-01a~FO-5-112-57-ET38_42R571.docx