Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 1 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.07 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrys- ler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 124, 124C, 124T, 201, 202, 203, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50742 110 Nm 203CL, 203K, 208, 209, 210, M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 210K, HO, 170, 171 169, 245, Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50705 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 2 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge bis Modelljahr A01)G01)M00) 1984 , mit serienmäßig 14-Zoll-Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Modelljahr M00) 1985 , mit serienmäßig 15-Zoll-Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorn hinten 195/50R15-82 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 3 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 122 190 er 185/65R15 M+S A02) bis A10) E44)M00) 185/65R15 E05)E44)M00) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 150 190 E 2.3-16, 205/55R15 A02) bis A10) 190 E 2.5-16 T33) C750/NT9E-C750/1/NT6E- 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5 C750/2/NT7E-C750/3/NT3E RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 4 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 108 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E05)E44)M00) E41) 195/65R15 A90)E44) 205/55R15 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01) K12) D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6 00/2/NT12E RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 5 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E44) E41)T33) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41) K12)T33)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01) K12) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 138 E-Klasse 4 MATIC 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E44) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)F22)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)F22)G01) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)F22)G01) K12) D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 6 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 205 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine)) A90)E44) T33) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) 195/65R15 M+S A90) 205/60R15 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) K04)K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10) K12)V00) D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6 00/2/NT12E Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 138 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) ( Kombi) A90)E44) E41) 205/60R15 A01)K12) 205/65R15 A01)K11)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/55R15 A01)K03a)K04a)K11)K12) L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)F22) K04)K12)V00) E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 7 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Kombi) A90) E41) 205/60R15 A01)K12) 205/65R15 A01)K11)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/55R15 A01)K03a)K04a)L01)K11) K12) 195/65R15 M+S A90) 205/60R15 M+S A01)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41) K04)K12)V00) E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 8 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A90)E05) 205/60R15 A01)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12)L01) 205/60R15 M+S 195/65R15 M+S A90) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01) K12) 1010/1170 5/112/66.5 Typ: HO ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E05)M00) 195/65R15 A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00) e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 9 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Kombi) A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 A90) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00) e1*98/14*0034*18 1010/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B23) (Limousine) A90)E05) E04) 205/65R15 A90)E05) 215/60R15 225/55R15 e1*93/81*0022*24E 1030/1100(1160) 5/112/66,5 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 125 E-Klasse 205/65R15 A02) bis A10)B23) (Kombi) A90) 215/60R15 e1*93/81*0033*22E 990/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 SLK 205/60R15 A02) bis A10)A90) B23) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 10 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 CLK 195/65R15 M+S A02) bis A10)A90) (Coupe und Cabrio) B23) 205/60R15 M+S e1*95/54*0054*07 960/1070(1120) 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E04) 205/60R15 e1*98/14*0139*14E 1000/1050(1090) 5/112/66,5 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Kombi) A90)E04) 205/60R15 e1*98/14*0158*20E 1015/1140(1180) 5/112/66,5 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Coupe)) A90)E04) 205/60R15 e1*98/14*0159*24 1000/995(1040) 5/112/66,5 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 135 CLK 195/65R15 A02) bis A10) (Coupe und Cabrio) A90)E04) 205/60R15 e1*98/14*0184*16 1035/1150(1190) 5/112/66,5 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 11 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 SLK 205/60R15 M+S A02) bis A10) (Roadster, Cabrio) E04) e1*2001/116*026262*11 840/935 5/112/66,5 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A93)M00) E04) 185/65R15 M+S A93)M00) 195/60R15 A93) 195/60R15 M+S A93) 205/60R15 A01)K03)K78) e1*2001/116*0288*11 935/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 85 B -Klasse 195/65R15 A01) bis A10) A93)E04)K03)K04) 205/60R15 e1*2001/116*0314*07 935/900(935) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 12 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.(siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm Achse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø290x12 mm Diese Bremsanlage wird bei folgenden Fahrzeugausführungen verbaut: RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 13 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ ABE / EG-Genehmigung Handelsbezeichnung 210 e1*93/81*0022* E200 Diesel E220 Diesel E250 Diesel E290 Turbodiesel E300 Diesel E200 E230 E240, wenn serienmäßig 15”- Bereifung eingetragen 210 K e1*93/81*0033* E250 Diesel E250 Turbodiesel E290 Turbodiesel E200 E230 E240, wenn serienmäßig 15”- Bereifung eingetragen 170 e1*95/54*0039*.. SLK 200 SLK 200 Kompressor SLK 230 Kompressor 208 e1*96/27*0054*.. CLK 200 CLK 200 Kompressor CLK 230 Kompressor E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig. F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 14 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste kom- plett um- und anzulegen. L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10 mm Dicke zu begrenzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. T33) Durch eine Freigabe des Reifenherstellers ist die Verwendbarkeit des montierten Reifen- fabrikates unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul. Achslasten, max. Sturzwer- te VA/HA, Höchstgeschwindigkeit) und die ABV/ABS-Eignung (bei Verwendung unter- schiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je- weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 15 / 15 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.doc