Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R570
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5705.07
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw.
DaimlerChrysler (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 201, 202, 203, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm
203CL, 203K, 208, 209, 210, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
210K, HO, 170, 171
169, 176, 245, 245G, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge bis Modelljahr A01)G01)M00)
1984 , mit serienmäßig
14-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Modelljahr M00)
1985 , mit serienmäßig
15-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorn hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190 er 185/65R15 M+S A02) bis A10)
E44)M00)
185/65R15
E05)E44)M00)
195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 190 E 2.3-16, 205/55R15 A02) bis A10)
190 E 2.5-16
5/112/66,5
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 108 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E05)E44)M00) E41)
195/65R15
A90)E44)
205/55R15
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01)
K12)V00)
5/112/66,6
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44) E41)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01)
K12)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 138 E-Klasse 4 MATIC 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)F22)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)F22)G01)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)F22)G01)
K12)V00)
D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 205 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
K04)K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
K12)V00)
5/112/66,6
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
( Kombi) A90)E44) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)K11)K12) L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)F22)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)L01)K11) K12)
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
A01)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A90)E05)
205/60R15
A01)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)L01)
205/60R15 M+S
195/65R15 M+S
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
K12)V00)
1010/1170 5/112/66.5
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E05)M00)
195/65R15
A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00)
e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx
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Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00)
e1*98/14*0034*18 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B23)
(Limousine) A90)E05) EF0)
205/65R15
A90)E05)
215/60R15
225/55R15
e1*93/81*0022*24E 1030/1100(1160) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 E-Klasse 205/65R15 A02) bis A10)B23)
(Kombi) A90)
215/60R15
e1*93/81*0033*22E 990/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 SLK 205/60R15 A02) bis A10)A90) B23)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 CLK 195/65R15 M+S A02) bis A10)A90)
(Coupe, Cabrio) B23)
205/60R15 M+S
e1*95/54*0054*07 960/1070(1120) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)EF0)
205/60R15
e1*98/14*0139*14E 1000/1050(1090) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) A90)EF0)
205/60R15
e1*98/14*0158*20E 1015/1140(1180) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe) A90)EF0)
205/60R15
e1*98/14*0159*24 1000/995(1040) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 135 CLK 195/65R15 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A90)B23)EF0)
205/60R15
e1*98/14*0184*16 1035/1150(1190) 5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 SLK 205/60R15 M+S A02) bis A10)
(Roadster, Cabrio) EF0)
e1*2001/116*026262*11 840/935 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 Mercedes A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)M00)
195/60R15
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
205/55R15
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 Mercedes B-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
A01)K01)K04) EF0)
205/60R15
A01)K01)K04)K81)
215/55R15
A01)K01)K04)K81)
225/55R15
A01)K01)K04)K81)
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90 Mercedes B- Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur E100)EF0)
zulässig an 205/60R15
Fahrzeugausführungen ab A01)K04)
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/60R15
A01)K04)
225/55R15
A01)K04)
235/55R15
A01)K01)K04)K13)K22)
245/50R15
A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90 Mercedes A-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur E100)E93)EF0)
zulässig an 205/60R15
Fahrzeugausführungen ab A01)K04)
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/60R15
A01)K01)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)
235/55R15
A01)K01)K02)K13)K25)K28)
245/50R15
A01)K01)K02)K13)K28)
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage
- Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm
- Achse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø290x12 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
10mm Dicke zu begrenzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.01.2014
RA-000564-B0-104-34~DB-5-112-66-ET38_42R570.docx