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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               33b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R570
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R5705.07
Radgröße:                                                 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :Seat (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F             Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               33b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                            e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Alhambra            195/65R15                         A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)N205)                 EF0)

                                          195/65R15 M+S
                                          A01)K03)K04)

                                          205/60R15
                                          A01)K03)K04)

                                          205/65R15
                                          A01)G6L)K03)K04)K49)

                                          215/60R15
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          225/55R15
                                          A01)K01)K04)T92)

                                          235/55R15
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          245/50R15
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118      Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/65R15                         A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K03)N205)                     EF0)

                                            195/65R15 M+S
                                            A01)K03)

                                            205/60R15
                                            A01)K01)K04)

                                            215/60R15
                                            A01)K01)K04)

                                            225/55R15
                                            A01)K01)K04)K51)

                                            235/55R15
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                            245/50R15
                                            A01)K01)K04)K51)K52)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118      Seat Leon                   195/65R15                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K03)                           EF0)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                205/60R15
                                            A01)K01)K04)

                                            215/60R15
                                            A01)K01)K04)

                                            225/55R15
                                            A01)K01)K04)K51)




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Anlage-Nr. :               33b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                195/60R15                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          E61)
                Verbundlenker-           195/65R15
                Hinterachse)
                                         205/60R15
                                         A01)K03)K04)

                                          215/55R15
                                          A01)K03)K04)

                                          215/60R15
                                          A01)K03)K04)

                                          225/55R15
                                          A01)K03)K04)

                                          235/55R15
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R15
                                          A01)K01)K04)K66)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000564-B0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               33b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Die Anlage Nr. 33b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.01.2014




RA-000564-B0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.docx