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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R571


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         42R571
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                42R5715.07
Radgröße:                                                       7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                               38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                           76 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                             755 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                   ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118    Skoda Octavia            195/65R15                                A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,       A93) K03)                                BF1) E45)
              Allrad; Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 205/60R15
              in 15Zoll)               A93) K01) K04)

                                       215/60R15
                                       K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R571



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85     Skoda Octavia          195/60R15                          A02) bis A10)
              (Limousine und         A93)                               BF1) E57) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit Verbundlenker-     195/65R15
              Hinterachse)           A93)

                                      205/60R15
                                      A93a)

                                      215/60R15
                                      A01) K03)

                                      225/55R15
                                      A01) A93a) K03)

                                      235/55R15
                                      A01) K01) K04)

                                      245/50R15
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 81     Skoda Octavia           195/60R15                         A02) bis A10)
              (Limousine und          A93)                              BF1) E58) E61) EF0)
              Kombi, Ausführungen
              mit                     195/65R15
              Mehrlenkerhinterachse ) A93)

                                      205/60R15
                                      A93a)

                                      215/60R15
                                      A01) K03)

                                      225/55R15
                                      A01) A93a) K03)

                                      235/55R15
                                      A01) K01) K04)

                                      245/50R15
                                      A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R571


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85     Skoda Octavia           195/60R15                          A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93)                               BF1) E57) E61a) EF0)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        195/65R15
              Verbundlenker-          A93)
              Hinterachse)
                                      205/60R15
                                      A01) A93a) K04)

                                      215/60R15
                                      A01) K04) K51)

                                      225/55R15
                                      A01) A93a) K03) K04) K28) K51)

                                      235/55R15
                                      A01) K01) K02) K28) K51)

                                      245/50R15
                                      A01) K01) K02) K28) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85            Skoda Octavia           205/60R15                          A01) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93a) K04)                         BF1) E58) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        215/60R15
              Mehrlenkerhinterachse) K04) K51)

                                      225/55R15
                                      A93a) K03) K04) K28) K51)

                                      235/55R15
                                      K01) K02) K28) K51)

                                      245/50R15
                                      K01) K02) K28) K51)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R571


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46120 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000785-C0-104
Anlage-Nr. :                 1c
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R571



E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

Die Anlage 1c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R571 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.05.2020