Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.084 42R5705.08 4 Ø60,1 Ø76 60,1 Kunststoff 755 2015 11//03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY Zubehör : ZP-NR. 50878 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; MZ; FY Zubehör : ZP-NR. 50844 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb; 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71E; 225/55R15 92 72Y; 721; 725; 729; 225/60R15 96 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 84 660 Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/50R15 86 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 205/55R15 88 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 74A; 74P 215/45R15 84 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb; 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71E; 225/55R15 92 11A; 24M 72Y; 721; 725; 729; 225/60R15 96 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e4*2001/116*0124*.. 79 195/65R15 91 11A; 24J; 24M Stufenheck; 205/60R15 91 11A; 24C; 24M Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24D; 686 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA/USA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 50882 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a) 110 Nm für Typ : CR; M2; R; R3; V 10 W; V10; W 2; W20 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 71 195/65R15 91 4-türig; E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; PBK Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 94 Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V 10 W G017 100 195/65R15 91 11A; 22B; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 22B; 5GG 12A; 51A; 71E; 72Y; 100 - 138 205/65R15 94 11A; 22B; 52A 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P V10 F824 100 195/65R15 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 138 205/60R15 91 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/65R15 94 11A; 22B 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W2 F438 115 - 129 195/55R15 TAH; 51G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; W20 e6*93/81*0011*.. 195/55R15-83 TAH; 57E 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/50R15-85 TAG; 11A; 362; 57E 721; 725; 729; 73C; 205/55R15 TAH; 51G; 57F 74A; 74P 225/50R15 TAG; TAH; 51G; 57F 225/50R15-90 TAG; TAH; 57F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR F510 97 - 99 215/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Heckantrieb; R e6*93/81*0030*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P R3 e6*98/14*0069*.. 85 - 115 205/65R15 94 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71E; 72Y; 225/60R15 96 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 660) Sofern Reifen der Größe 185/60 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0055-04-MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729 ANLAGE: 39 Radtyp: 42R570 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 PBK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/55R15 Hinterachse: 225/50R15 oder Vorderachse: 195/55R15 Hinterachse: 205/55R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.