Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                       : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
5.084               42R5705.08               4 Ø60,1 Ø76                  60,1    Kunststoff    755      2015    11//03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : GY
Zubehör                                  : ZP-NR. 50878
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : EY; MZ; FY
Zubehör                                  : ZP-NR. 50844
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88       195/65R15 91                                   Allradantrieb;
                                               205/60R15 91                                   Frontantrieb;
                                               205/65R15 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94                                   12A; 51A; 573; 71E;
                                               225/55R15 92                                   72Y; 721; 725; 729;
                                               225/60R15 96                                   73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   185/60R15 84                660                         Frontantrieb;
                                      195/50R15 82                11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/55R15 85                11A; 24J                    12A; 51A; 71E; 72Y;
                                      205/50R15 86                11A; 22I; 24J; 24M          721; 725; 729; 73C;
                                      205/55R15 88                11A; 21P; 22I; 24J; 24M     74A; 74P
                                      215/45R15 84                11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 88       195/65R15 91                                   Allradantrieb;
                                               205/60R15 91                                   Frontantrieb;
                                               205/65R15 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94                                   12A; 51A; 573; 71E;
                                               225/55R15 92       11A; 24M                    72Y; 721; 725; 729;
                                               225/60R15 96       11A; 24M                    73C; 74A; 74P; 76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GY           e4*2001/116*0124*.. 79            195/65R15 91       11A; 24J; 24M               Stufenheck;
                                               205/60R15 91       11A; 24C; 24M               Frontantrieb;
                                               215/60R15 94       11A; 22I; 24C; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R15 92       11A; 22I; 24C; 24D; 686     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA, TOYOTA/USA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 50882
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : V2
                                           103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a)
                                           110 Nm für Typ : CR; M2; R; R3; V 10 W; V10; W 2; W20
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 71      195/65R15 91                                   4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..              205/60R15 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94       11A; 24M                    12A; 51A; 71E; 72Y;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; PBK

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 94                                       Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                               215/60R15 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 72Y;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
V 10 W       G017             100       195/65R15 91              11A; 22B; 5GG               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91              11A; 22B; 5GG               12A; 51A; 71E; 72Y;
                              100 - 138 205/65R15 94              11A; 22B; 52A               721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
V10            F824                  100       195/65R15 91       11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 138 205/60R15 91       11A; 22B                    12A; 51A; 71E; 72Y;
                                               205/65R15 94       11A; 22B                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
V2             e6*93/81*0029*..      96 - 140 205/65R15           11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 72Y;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
W2           F438              115 - 129 195/55R15                TAH; 51G; 57E               10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            195/55R15-83             TAH; 57E                    12A; 51A; 71E; 72Y;
                                         205/50R15-85             TAG; 11A; 362; 57E          721; 725; 729; 73C;
                                         205/55R15                TAH; 51G; 57F               74A; 74P
                                         225/50R15                TAG; TAH; 51G; 57F
                                         225/50R15-90             TAG; TAH; 57F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR           F510              97 - 99 215/65R15                  11A; 24J; 24M; 51G          Heckantrieb;
R            e6*93/81*0030*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 72Y;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
R3             e6*98/14*0069*..      85 - 115 205/65R15 94        11A; 21B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R15 94        11A; 21B; 22B               12A; 51A; 71E; 72Y;
                                              225/60R15 96        11A; 21B; 22B               721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 6
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
660) Sofern Reifen der Größe 185/60 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
     BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003
     bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind
     die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 39                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
PBK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/50R15
                    Hinterachse:                        225/50R15
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                            Reifengröße:
                   Vorderachse:                             195/55R15
                   Hinterachse:                             225/50R15
       oder
                    Vorderachse:                        195/55R15
                    Hinterachse:                        205/55R15
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.