Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA), ford (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment ECP Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50847 110 Nm M12x1,5 1EZ,1EZR,1N2,1N2R Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50847 130 Nm M12x1,5 RA-000564-A0-104-39~FO-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: ECP ABE / EG-Genehmigung: G571; e13*95/54*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Probe (16 V) 205/55R15 A02) bis A10) S01) 215/50R15 225/50R15 119 bis 120 Probe (24 V) 195/65R15 M+S G571/Nt02E 920/850 5/114,3/67,1 e13*95/54*0015*00E 920/850 Typ: 1EZ ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/70R15 A02) bis A10)E04) (Serie 225/70R15) S01) 235/70R15 A01)G01) e4*98/14*0043*02 1030/1060 5/114,3/67,1 Typ: 1EZR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei fengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/70R15 A02) bis A10)E04) (Serie 225/70R15) S01) 235/70R15 A01)G01) e4*98/14*0051*02 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: 1N2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/70R15 A02) bis A10)E04) (Serie 225/70R15 ) S01) 235/70R15 A01)G01) e13*2001/116*0093*01 1125/1060 5/114,3/67,1 RA-000564-A0-104-39~FO-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: 1N2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/70R15 A02) bis A10)E04) (Serie 225/70R15 ) S01) 235/70R15 A01)G01) e13*2001/116*0091*06 1125/1050 5/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000564-A0-104-39~FO-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-39~FO-5-114_3-67-ET38_42R570.doc