Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 1/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CL7, CM1, EP1, EP2, EP4, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50881 110 Nm GH1, GH2, GH3, GH4, RA1, M12x1,5 RA3, RD1, RD3, RD8, RN1, RN3 Typ: RA1 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda Shuttle 205/65R15 A02) bis A10) (6 und 7 Sitzplätze) 215/60R15 A01)K15)K21) 225/60R15 A01)K15)K21) e6*93/81*0002*01E 1090/1270 5/114,3/64 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 2/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: RA3 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda Shuttle 205/65R15 A02) bis A10) 215/60R15 A01)K15)K21) 225/60R15 A01)K15)K21) e6*95/54*0050*00E 1090/1200 5/114,3/64 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis108 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) 215/65R15 A01)K33) 225/60R15 A01)K03)K33) e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) 215/65R15 A01)K33) 225/60R15 A01)K03)K33) e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 3/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (Frontantrieb) A93) 205/65R15 215/60R15 215/65R15 A01)K03) 225/60R15 A01)K03) e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (Allrad) A93) 205/65R15 215/60R15 215/65R15 A01)K03) 225/60R15 A01)K03) e6*98/14*0063*04E 830/760 5/114,3/64 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (4-türig Frontantrieb) A93) 205/65R15 215/60R15 215/65R15 A01)K03) 225/60R15 A01)K03) e6*98/14*0067*05E 840/780 5/114,3/64 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 4/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (4-türig Allrad) A93) 205/65R15 215/60R15 215/65R15 A01)K03) 225/60R15 A01)K03) e6*98/14*0068*05E 850/820 Typ: EP1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 5/114,3/64 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 5/114,3/64 Typ: EP4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 5/114,3/64 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 5/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: RN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Honda Stream 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 A01)K38) 215/60R15 A01)K38) e6*98/14*0081*04E 890/1130(0) 5/114,3/64 Typ: RN3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Stream 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 A01)K38) 215/60R15 A01)K38) e6*98/14*0082*04E 955/1130(0) 5/114,3/64 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) E04) 215/65R15 225/60R15 A01)K03)K33) e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 195/65R15 A02) bis A10) E04) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 6/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 195/65R15 A02) bis A10) E04) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 7/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas- sen ist. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober- kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befesti- gungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben. - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 37 Seite : 8/8 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 K36) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte (Länge ca. 200 mm) umzulegen und die Kunststoffradhäuser entsprechend nachzuarbeiten. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Rad- hauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür- zen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-37~HO-5-114_3-64-ET38_42R570.doc