Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FD, FDH, FDHG, GK, JM, JMG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50847 110 Nm XG M12x1,5 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Coupe 195/65R15 A02) bis A10) 195/60R15 205/60R15 e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67 RA-000564-A0-104-39a~HY-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 bis 145 Hyundai XG 250, 300, 350 195/65R15 M+S A02) bis A10) (ab NT 05) 205/65R15 215/60R15 e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Tucson 205/70R15 M+S A02) bis A10) A98a) e4*2001/116*0087*16E 1220/1200(-) 5/114,3/67 Typ: JMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Tucson 205/70R15 M+S A02) bis A10) (LPG) A98a) e11*2001/116*0355*00 1170/1100(-) 5/114,3/67 Typ: FD ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)M00) 195/65R15 A93) 205/60R15 A01)K01)K04)A93) e11*2001/116*0313*12 1090/1020(0) 5/114.3/67 RA-000564-A0-104-39a~HY-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: FDH ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)M00) 195/65R15 A93) 205/60R15 A01)K01)K04)A93) e11*2001/116*0343*08 1090/1020(0) 5/114.3/67 Typ: FDHG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 i30, i30CW 185/65R15 A02) bis A10) (LPG, Limousine, Kombi) A93)M00) 195/65R15 A93) 205/60R15 A01)K01)K04)A93) e11*2001/116*0361*01 1000/980(0) 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000564-A0-104-39a~HY-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei- tung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000564-A0-104-39a~HY-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-39a~HY-5-114_3-67-ET38_42R570.doc