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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      42R570
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R5705.08
Radgröße:                                                    7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1985 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50847     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50847     125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW      185/65R15                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      M00) N195)                          A93) BF1)

                                         195/65R15

                                         205/60R15
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                             e11*2007/46*0337*..
GDH                             e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        195/65R15                         A01) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) K04) K58)                         BF1) EF0)

                                         205/60R15
                                         K03) K04)

                                         215/55R15
                                         A93) K01) K02)

                                         215/60R15
                                         K01) K02) K25) K58)

                                         225/55R15
                                         K01) K02) K25) K58)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                            e11*2007/46*3807*..
PDE                            e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30             195/65R15                           A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,        K04)                                BF2) E54) EF0) K01)
                Fastback)
                                        205/60R15
                                        K04)

                                         225/55R15
                                         K02) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           195/60R15                          A01) bis A10)
                                       K04)                               BF1) K01)

                                        195/65R15
                                        K04)

                                        205/60R15
                                        K04)

                                        215/55R15
                                        K02)

                                        215/60R15
                                        K02)

                                        225/55R15
                                        K02) K55)

                                        235/55R15
                                        K02) K54) K55) K56)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           195/60R15                         A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit      K03) K04)                         BF1) EB1) EF0)
                Hybridantrieb)
                                        195/65R15
                                        K03) K04)

                                        205/60R15
                                        K01) K02)

                                        215/55R15
                                        K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       205/60R15

                                       205/65R15
                                       A01) K41)

                                       215/60R15

                                       225/55R15
                                       A01) K15) K41)

                                       225/60R15
                                       A01) K15) K41)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
       Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50847
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50847
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando 38 324 mit belüfteter Scheibe Ø284x10 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach
         oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken).

K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
       ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der
       verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
          Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
          unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.

K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
           hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 39a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.09.2019