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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               37a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         42R570
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Radausführung:                                               42R5705.08
Radgröße:                                                      7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               0 Ø76 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                                650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        1985 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB) bzw. Land-Rover (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
LN, LND                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 50881    120 Nm
                                    M12x1,5

Typ:                           LN
ABE / EG-Genehmigung:          e11*96/79*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 130   Freelander                 195/80R15                              A02) bis A10)B26)
              (Fahrzeuge mit zul.        M00)                                   E04)
              Achslasten bis 1120 kg)
                                         205/75R15

e11*96/79*0082*13E   1100/1120(0)                                              5/114.3/64




RA-000564-A0-104-37a~LR-5-114_3-64-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               37a
Seite :                     2/3                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           LND
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0134*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 88    Freelander                 195/80R15                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit zul.        M00)                              B26)
              Achslasten bis 1120 kg)
                                         205/75R15

e11*98/14*0134*00   1050/1120(0)                                           5/114.3/64




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000564-A0-104-37a~LR-5-114_3-64-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               37a
Seite :                     3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:

     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø277x21 mm mit

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.




Die Anlage Nr. 37a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010




RA-000564-A0-104-37a~LR-5-114_3-64-ET38_42R570.doc