Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 1 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan MAZDA (North America) Inc., Irvine / USA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA, BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50847 110 Nm CP, CPD, CR1, GE, GE6, GEA, M12x1,5 GF bzw. GF/GW, GFD/GWD, GG/GY, GG1, LW, LWD RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 2 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GE6 ABE / EG-Genehmigung: G003 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mazda MX-6 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 215/50R15 225/50R15 120 bis 121 Mazda MX-6 205/55R15 215/50R15 225/50R15 G003/NT05E 990/770 5/114,3/67,1 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: G104 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Mazda 626 195/60R15 A01) bis A10) K15) 205/55R15 215/50R15 K18) 225/50R15 K18) 120 bis 121 Mazda 626 205/55R15 215/50R15 K18) 225/50R15 K18) G104/NT06E 1025/900 5/114,3/67,1 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 3 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: CA ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 106 Mazda Xedos 6 185/65R15 A02) bis A10) M00) 195/60R15 205/55R15 A01)K14) 76 bis 83 Mazda Xedos 6 195/55R15 205/50R15 A01)K14) e13*96/79*0028*01E 1000/860 5/114,3/67,1 Typ: GEA ABE / EG-Genehmigung: G691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mazda 626 195/60R15 A01) bis A10) K15) 205/55R15 215/50R15 K18) 225/50R15 K18) G691/NT03E 930/870 5/114,3/67,1 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 106 Mazda 323 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K12) e13*96/27*0023*04E 1000/820 5/114.3/67 Typ: GF bzw. GF/GW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Mazda 626 Lim. 185/65R15 A01) bis A10) Mazda 626 Kombi A91)M00) E41)K15) 195/60R15 e1*98/14*0055*08E Lim. 985/985 / Kombi 980/1135 5/114,3/67,1 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 4 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GFD/GWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Mazda 626 Lim. 185/65R15 A01) bis A10) Mazda 626 Kombi A91)M00) E41)K15) 195/60R15 e1*98/14*0164*00E Lim. 985/985 / Kombi 980/1135 5/114,3/67,1 Typ: CP ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda Premacy 195/55R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R14 od. A91) 195/55R15 od. 195/50R16) 195/50R15 A91)T82) 205/50R15 A01)K15) 96 Mazda Premacy 195/60R15 (Serie 195/60R15) A01)K15) e1*98/14*0116*06E 1000/1060 5/114,3/67,1 Typ: CPD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0161*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Mazda Premacy 195/55R15 A02) bis A10) A91) 195/50R15 A91)T82) 205/50R15 A01)K15) e1*98/14*0161*01E 980/940 5/114,3/67,1 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda MPV 205/65R15 A02) bis A10)E04)E24) A90) 215/60R15 e1*98/14*0118*06E 10801305 5/114.3/67 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 5 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: LWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 90 Mazda MPV 205/65R15 A02) bis A10)E04) A90) 215/60R15 e1*98/14*0165*00E 1070/1280 5/114.3/67 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 195/55R15 A01) bis A10) K15)K26) 205/50R15 e1*98/14*0094*07E 895/890 4/100/54,0 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 195/55R15 A01) bis A10) K15)K26) 205/50R15 e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 108 Mazda 6, 195/65R15 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi A91) E06)K15) 205/60R15 119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S Mazda 6 Kombi, A91) Mazda 6 Kombi Allrad 205/60R15 M+S e1*98/14*0188*09E 1095/1095 5/114.3/67 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 6 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 108 Mazda 6, 195/65R15 A01) bis A10)E04) Mazda 6 Kombi A91) E06)K15) 205/60R15 A01)K15) 119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S Mazda 6 Kombi A91) 205/60R15 M+S e11*2001/116*0203*04E 1095/1065 5/114.3/67 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 80 Mazda 3 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 195/65R15 M+S A93) 205/60R15 A93) 205/60R15 M+S A93) 215/60R15 e1*2001/116*0234*12 995/905(0) 5/114.3/67 Typ: CR1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 195/65R15 A01) bis A10)E04) K41) 205/60R15 M+S e13*2001/116*0156*08 1130/1205(0) 5/114.3/67 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 7 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: BL ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/60R15 A01) bis A10) (Schrägheck) K03) E04) 195/65R15 K03) 205/60R15 K01) 215/55R15 K01)K04) 215/60R15 K01)K04) 225/55R15 K01)K04)K58) e11*2001/116*0262*02 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 Typ: BLE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/60R15 A01) bis A10) (LPG, Schrägheck) K03) E04) 195/65R15 K03) 205/60R15 K01) 215/55R15 K01)K04) 215/60R15 K01)K04) 225/55R15 K01)K04)K58) e13*2007/46*1071*01 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 8 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig. (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 9 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 10 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebör- delte Radhauskante geklemmt werden kann, - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschnei- den. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 39c Seite : 11 / 11 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 39c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.doc