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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R570
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R5705.08
Radgröße:                                                 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1985 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
                                MAZDA (North America) Inc., Irvine / USA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA, BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50847 110 Nm
CP, CPD, CR1, CW, GE, GE6, M12x1,5
GEA, GF bzw. GF/GW,
GFD/GWD, GG/GY, GG1, LW,
LWD, TA




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                         GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda MX-6              195/60R15                         A02) bis A10)

                                      205/55R15

                                      215/50R15

                                      225/50R15
120 bis 121   Mazda MX-6              205/55R15

                                      215/50R15

                                      225/50R15
G003/NT05E    990/770                 5/114,3/67,1



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Mazda 626               195/60R15                         A01) bis A10)
                                                                        K15)
                                      205/55R15

                                      215/50R15
                                      K18)

                                      225/50R15
                                      K18)
120 bis 121   Mazda 626               205/55R15

                                      215/50R15
                                      K18)

                                      225/50R15
                                      K18)
G104/NT06E    1025/900                       5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 106  Mazda Xedos 6           185/65R15                                  A02) bis A10)
                                      M00)

                                               195/60R15

                                               205/55R15
                                               A01)K14)

76 bis 83            Mazda Xedos 6             195/55R15

                                               205/50R15
                                               A01)K14)
e13*96/79*0028*01E   1000/860                     5/114,3/67,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                   e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                   G517
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155          Mazda Xedos 9             205/65R15                         A02) bis A10)
                     (Serie 205/65R15)         A01)K03)                          EF0)

                                               215/60R15
                                               A01)K03)

                                               225/60R15
                                               A01)K01)K04)K12)



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                        195/60R15                         A01) bis A10)
                                                                                 K15)
                                               205/55R15

                                               215/50R15
                                               K18)

                                               225/50R15
                                               K18)
G691/NT03E           930/870                      5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
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Anlage-Nr. :               39c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323               195/60R15                                  A02) bis A10)

                                                     205/55R15
                                                     A01)K12)
e13*96/27*0023*04E   1000/820                                                    5/114.3/67



Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           185/65R15                                 A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi          A91)M00)                                  E41)K15)

                                                     195/60R15

e1*98/14*0055*08E    Lim. 985/985 / Kombi 980/1135   5/114,3/67,1



Typ:                         GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           185/65R15                                 A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi          A91)M00)                                  E41)K15)

                                                     195/60R15
e1*98/14*0164*00E    Lim. 985/985 / Kombi 980/1135   5/114,3/67,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                   e1*98/14*0116*..
CPD                                  e1*98/14*0161*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96            Mazda Premacy             195/50R15                         A02) bis A10)
                     (Serie 185/65R14 od.      A01)K12)
                     195/55R15 od. 195/50R16)
                                               195/55R15
                                               A01)K12)

                                                     205/50R15
                                                     A01)K32)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                  Mazda Premacy             195/60R15                         A02) bis A10)
                    (Serie 195/60R15)         A01)K32)

                                              205/55R15
                                              A01)K32)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
LWD                                 e1*98/14*0165*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 90           Mazda MPV                 205/65R15                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)         A90)                              EF0)ER1)

                                              225/60R15




Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              195/55R15                                A01) bis A10)
                                                                                K15)K26)
                                              205/50R15
e1*98/14*0094*07E   895/890                                                     4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              195/55R15                                A01) bis A10)
                                                                                K15)K26)
                                              205/50R15
e1*98/14*0181*00E   895/890                                                     5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    6 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                 195/65R15                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi            A91)                              E06)K15)

                                               205/60R15

 119 bis 122            Mazda 6,               195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi,         A91)
                        Mazda 6 Kombi Allrad
                                               205/60R15 M+S
e1*98/14*0188*09E       1095/1095                                        5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                195/65R15                          A01) bis A10)E04)
              Mazda 6 Kombi           A91)                               E06)K15)

                                               205/60R15
                                               A01)K15)

 119 bis 122            Mazda 6,               195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi          A91)

                                               205/60R15 M+S
e11*2001/116*0203*04E   1095/1065                                        5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 80    Mazda 3                 195/65R15                          A02) bis A10)
                                      A93)                               E04)

                                               195/65R15 M+S
                                               A93)

                                               205/60R15
                                               A93)

                                               205/60R15 M+S
                                               A93)

                                               215/60R15
e1*2001/116*0234*12     995/905(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    7 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 195/65R15                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)K44)                          EF0)

                                           205/60R15
                                           A01)K01)K41)

                                           215/60R15
                                           A01)K01)K04)K26)K41)

                                           225/55R15
                                           A01)K01)K04)K26)K41)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/60R15                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr A01)K03)                          E50)EF0)
                2013)
                                            195/65R15
                                            A01)K03)

                                           205/60R15
                                           A01)K01)

                                           215/55R15
                                           A01)K01)K04)

                                           215/60R15
                                           A01)K01)K04)

                                           225/55R15
                                           A01)K01)K04)K58)

                                           235/55R15
                                           A01)K01)K04)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/65R15                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K63)

                                         205/60R15
                                         A01)K01)K63)

                                         215/60R15
                                         A01)K01)K04)K13)K62)K63)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K04)K63)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    9 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A90)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

A91)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E04)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E41)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E50)    Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
        oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).




RA-000564-B0-104-39c~MA-5-114_3-67-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    10 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    11 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


K26)     An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K41)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K44)     Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
         Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
         bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
         hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    12 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K62)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter
         der Radmitte ist zu entfernen,
       - die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
         umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-B0-104
Anlage-Nr. :               39c
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


K63)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 39c mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.01.2014




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