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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      42R570
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R5705.08
Radgröße:                                                    7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1985 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50847     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
BLE                            e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                195/60R15                         A01) bis A10)
                (Schrägheck, bis       K03)                              BF1) E50) EF0)
                Modelljahr 2013)
                                       195/65R15
                                       K03)

                                       205/60R15
                                       K01)

                                       215/55R15
                                       K01) K04)

                                       215/60R15
                                       K01) K04)

                                       225/55R15
                                       K01) K04) K58)

                                       235/55R15
                                       K01) K04) K58)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                           e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5               195/65R15                          A01) bis A10)
                                      K03) K44)                          BF1) EF0)

                                       205/60R15
                                       K01) K41)

                                       215/60R15
                                       K01) K04) K26) K41)

                                       225/55R15
                                       K01) K04) K26) K41)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                            e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                195/65R15                          A01) bis A10)
                                       K03)                               BF1) K63)

                                        205/60R15
                                        K01)

                                        215/60R15
                                        K01) K04) K13) K62)

                                        225/55R15
                                        K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
LWD                            e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV               205/65R15                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       A90)                              BF1) EF0) ER1)

                                        225/60R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
CPD                            e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy           195/50R15                         A01) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.    K12)                              BF1)
                195/55R15 od.
                195/50R16)              195/55R15
                                        K12)

                                        205/50R15
                                        K32)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy           195/60R15                         A01) bis A10)
                (Serie 195/60R15)                                         BF1) K32)
                                        205/55R15
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Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/65R15                         A01) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       K03)                              BF1) EF0)

                                        215/60R15
                                        K03)

                                        225/60R15
                                        K01) K04) K12)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
       Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A90)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50847
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
       Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende
       Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570



K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
          bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis zur
          Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
          bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebördelte
          Radhauskante geklemmt werden kann,
       • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten im
       Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis oberhalb Radmitte komplett
       umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
       klemmen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:

       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
         klemmen
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
         auszuschneiden (siehe Skizze)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45729 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000564-E0-104
Anlage-Nr. :                 39c
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R570


K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter der Radmitte
          ist zu entfernen,
       • die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren
          Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
          auszuschneiden (siehe Skizze)




Die Anlage 39c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.09.2019