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							Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller                       : DIAMOND, FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                           MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
5.087               42R5705.08               7 Ø67,1 Ø76                  67,1    Kunststoff    685      2200     11//03
5.087               42R5705.08               7 Ø67,1 Ø76                  67,1    Kunststoff    755      2015     11//03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 50847
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..  91     225/70R15                   51G                         Radhausverbreiterung
                                                                                              Serie; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
1EZR           e4*98/14*0051*..


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 50847
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                           110 Nm für Typ : FO; GK; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91              11A; 21B; 22B               12A; 51A; 71E; 721;
                                        215/55R15 89              11A; 21B; 22B               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
SM           e11*98/14*0162*.. 82 - 107 215/70R15                 51G                         10B; 11A; 11B; 11G;
                                        225/65R15 99              HAV                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                        225/70R15 100             HAV                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76Q; 80J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
FO           e11*98/14*0130*.. 82 - 127 205/65R15                 51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/65R15 96              11A; 21B                    12A; 51A; 71E; 721;
                                        225/60R15 96              11A; 21B                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15              11A; 24M; 51G; 662          Nicht i 30CW
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88           11A; 24J; 24M               (Kombi);
                                           195/65R15 91           11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           205/55R15 88           11A; 22M; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91           11A; 22M; 24D; 24J          12A; 51A; 71E; 721;
                                           215/60R15 94           11A; 21P; 22M; 24C; 24D     725; 729; 73C; 74A;
                                           225/50R15 91           11A; 22H; 22L; 24C; 24D     74P; 76Q
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15              11A; 24J; 24M; 51G; 662     i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88           11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           195/65R15 91           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88           11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71E; 721;
                                           205/60R15 91           11A; 24D; 24J               725; 729; 73C; 74A;
                                           215/60R15 94           11A; 24C; 24D               74P; 76Q
                                           225/50R15 91           11A; 22H; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15               11A; 21B; 21L; 22G; 51G;    nur bis
                                                                  52J                         e11*98/14*0109*04;
                                                 205/65R15-94     11A; 21B; 21L; 22B; 22G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/60R15-94     11A; 21B; 21L; 22B; 22G     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15               51G; 52J                    ab
                                          205/65R15 94                                        e11*98/14*0109*05;
                                          215/60R15 94            11A; 22L                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 50847
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : AM
                                           107 Nm für Typ : FG
                                           108 Nm für Typ : ED
                                           110 Nm für Typ : UP




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94                                        Frontantrieb;
                                          215/60R15 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R15 96            11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88            11A; 24J; 24M; 662          Pro Cee'd (2-türig
                                          195/60R15 88            11A; 24J; 24M               Schrägheck);
                                          195/65R15 91            11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                          205/55R15 88            11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/60R15 91            11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71E; 721;
                                          215/60R15 94            11A; 22M; 24C; 24D          725; 729; 73C; 74A;
                                          225/50R15 91            11A; 22M; 24C; 24D          74P; 76Q
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88            11A; 24M; 662               Sporty wagon
                                          195/60R15 88            11A; 24J; 24M               (Kombi); Nicht Pro
                                          195/65R15 91            11A; 24J; 24M               Cee'd (2-
                                          205/55R15 88            11A; 24J; 24M               t.Schrägh.);
                                          205/60R15 91            11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                          215/60R15 94            11A; 22M; 24C; 24D          Frontantrieb;
                                          225/50R15 91            11A; 22M; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
UP           e11*98/14*0112*..  93 - 121 215/65R15-96             11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/60R15-96             11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*..     85 - 94   195/65R15 91                                   Frontantrieb;
                                               205/60R15 91       11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/65R15 94       11A; 24J; 248               12A; 51A; 71E; 721;
                                               215/60R15 94       11A; 24J; 248               725; 729; 73C; 74A;
                                               225/60R15 96       11A; 24C; 244               74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 50847
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
                                           GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA
                                           120 Nm für Typ : BK; BL; CR1; LW




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90         205/65R15          51G                         nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                  215/60R15-94       11A; 24M                    e1*98/14*0118*01;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q
LW             e1*98/14*0118*..      104       205/65R15          51G                         nur ab
                                               215/60R15 94                                   e1*98/14*0118*02;
                                               225/60R15 96       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85       205/55R15-87               11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                              85 - 121 225/50R15-90               nicht Allradlenkung; 11A;   12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  22B; 24J; 24M; 57I          725; 729; 73C; 74A;
                                     120 - 121 205/55R15          nicht Allradlenkung; 11A;   74P
                                                                  24J; 24M; 51G
                                               205/55R15          Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                  51G
                                               225/50R15-90       Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                  57I

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85               11A; 21B; 22B; 24M; 5EG     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86               11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71E; 721;
                               96      195/60R15                  11A; 21B; 22B; 24M; 51G     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                11A; 22B; 51G; 662          10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15-87             11A; 22B; 22F               12A; 51A; 71E; 721;
                                         205/55R15-87             11A; 22B; 22F; 24J          725; 729; 73C; 74A;
                                         225/50R15-90             11A; 22B; 22F; 24C; 367;    74P
                                                                  57I

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15               51G; 52J                    Lenkung Achse 1;
             G517                         205/65R15               51G                         nicht Allradlenkung;
                                          215/60R15-93            11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R15-95            11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  52A                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80       195/65R15 91                                Stufenheck;
                                               205/60R15 91       11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                               205/65R15 94       11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71E; 721;
                                               225/55R15 92       11A; 22B; 24C; 24M       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q
BL             e11*2001/116*0262*.. 77 - 136 195/65R15 91         11A; 21P; 22I; 246       Schrägheck;
                                               205/60R15 91       11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
                                               205/65R15 94       11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94       11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  242; 245; 248            725; 729; 73C; 74A;
                                               225/55R15 92       11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 74P; 76Q
                                                                  24C; 248

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106            195/60R15          51G                         Mazda 323F;
               G878                            205/55R15-87       51P                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
BJ             e1*98/14*0094*..      96        195/55R15-84       11A; 22B; 24M               Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..                205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15              11A; 22I; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91           11A; 22I                    12A; 51A; 71E; 721;
                                           205/65R15 94           11A; 22I                    725; 729; 73C; 74A;
                                           215/60R15 94           11A; 21P; 22B; 24J; 24M     74P; 76Q
                                           225/55R15 92           11A; 21P; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108     205/60R15 91       11A; 22B; 24J               Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..              225/55R15 92       11A; 22B; 24C; 24M          Schrägheck;
                                  88 - 122     195/65R15          11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE           G104             55 - 85          195/60R15-85       11A; 22G                    Frontantrieb;
                                               205/55R15-87       11A; 22G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     120 - 121 205/55R15          nicht Allradlenkung; 11A;   12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  22G; 51G                    725; 729; 73C; 74A;
                                     121       205/55R15          Allradlenkung; 11A; 22B;    74P
                                                                  22G; 51G
GEA            G691                  85        195/60R15-86       11A; 22G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15-87       11A; 22G                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
GF             e1*96/27*0055*..      66 - 100 185/65R15           11A; 22B; 51G; 662       Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..               195/60R15           11A; 21B; 22B; 51G       Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,              205/55R15-87        11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                   24M                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 185/65R15           11A; 22B; 51G; 662       Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,              195/60R15           11A; 21B; 22B; 51G       zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               205/55R15-87        11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : ZP-NR. 50847
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
D20          G229             110     195/60R15                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R15-87                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                      205/60R15-89                                            725; 729; 73C; 74A;
                                      225/50R15-90                11A; 21M; 22B; 22F;         74P
                                                                  24M; 57I
D30            e1*93/81*0027*..      104 - 107 205/60R15          51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI SIGMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
F07W         G365             125     205/65R15                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
F10            F655                  130 - 151 205/65R15          51G                         Lenkung Achse 1;
                                               215/60R15          11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  98 - 110 205/65R15                 51G                         Nur Space Wagon; 4-
                                                                                              türig; langer
                                                                                              Radstand;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
N50            e1*97/27*0103*..      92 - 110 205/65R15           51G                         Nur Space Runner; 3-
                                                                                              türig; kurzer
                                                                                              Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
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Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0055-04-MURD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45729
ANLAGE: 42                                                          Radtyp: 42R570
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80J) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Hinterachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
     ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination herzustellen.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.