Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R570
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5705.08
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø76 Ø66.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1985 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/-marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50858 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 195/60R15 A02) bis A10)E04)
(Limousine 5-türer, Coupe, A93)
Kombi)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
A01)A93)K78)
225/50R15
A01)K04)
225/55R15
A01)K04)K78)
235/55R15
A01)K04)K28)K77)K78)
e2*2001/116*0373*15 990/990(0) 5/114,3/66
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 195/60R15 A02) bis A10)E04)
(Limousine 5-türer, Kombi A93)E63)
Serie 195/65R15,
205/55R16 ww. 205/50R17) 195/65R15
A93)E63)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
A01)A93)K78)
225/50R15
A01)K04)
225/55R15
A01)K04)K78)
235/55R15
A01)K04)K28)K77)K78)
e2*2007/46*0010*01 955/990(0) 5/114,3/66
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Megane Scenic, 195/65R15 A02) bis A10)E04)
Megane Grand Scenic E63)
195/70R15
E63)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
215/65R15
A01)K64)
225/55R15
225/60R15
235/55R15
A01)K04)
235/60R15
A01)K04)K64)
e2*2001/116*0379*09 1100/1035(0) 5/114,3/66
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
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Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Megane Scenic, 195/65R15 A02) bis A10)E04)
Megane Grand Scenic E63)
195/70R15
E63)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
215/65R15
A01)K64)
225/55R15
225/60R15
235/55R15
A01)K04)
235/60R15
A01)K04)K64)
e2*2001/116*0379*06 1030/1105(0) 5/114,3/66
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 38a
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
E63) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnen-
kotflügels ist auszuschneiden
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen.
Die Anlage Nr. 38a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010
RA-000564-A0-104-38a~RE-5-114_3-66-ET38_42R570.doc