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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R570
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R5705.08
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1985 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EY, GY, MZ, EY-2                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP 50878    110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                          EY
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4 ww. Aerio, ww. Liana 195/65R15                           A02) bis A10)
              (Ausführungen mit Verbrei- A98a)
              terungen)
                                         205/60R15
                                         A98a)

                                              215/60R15

                                              225/60R15

                                               235/55R15
                                               A01)K01)K04)
66 bis 99             SX4 ww. Aerio, ww. Liana 195/65R15                   A02) bis A10)
                      (Ausführungen ohne Ver- A98a)
                      breiterungen)
                                               205/60R15
                                               A98a)

                                              215/60R15
                                              A01)K01)K04)

                                              225/60R15
                                              A01)K01)K04)

                                              235/55R15
                                              A01)K01)K02)
e4*2001/116*0091*10   990/880(0)                                           5/114,3/60




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Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           SX4 LPG                   195/65R15                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit         A98a)
              Verbreiterungen)
                                        205/60R15
                                        A98a)

                                           215/60R15

                                           225/60R15

                                           235/55R15
                                           A01)K01)K04)
66 bis 99             SX4 LPG              195/65R15                      A02) bis A10)
                      (Ausführungen ohne   A98a)
                      Verbreiterungen)
                                           205/60R15
                                           A98a)

                                           215/60R15
                                           A01)K01)K04)

                                           225/60R15
                                           A01)K01)K04)

                                           235/55R15
                                           A01)K01)K02)
e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
Seite :                    4/6                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ:                         GY
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                       195/65R15                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit Verbre- A98a)
              iterungen)
                                        205/60R15
                                        A98a)

                                             215/60R15

                                             225/60R15

                                              235/55R15
                                              A01)K01)K04)
 79 bis 88            SX4                     195/65R15                      A02) bis A10)
                      (Ausführungen ohne Ver- A98a)
                      breiterungen)
                                              205/60R15
                                              A98a)

                                             215/60R15
                                             A01)K01)K04)

                                             225/60R15
                                             A01)K01)K04)

                                             235/55R15
                                             A01)K01)K02)
e4*2001/116*0124*08   870/880(0)                                             5/114,3/60



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Suzuki Swift Sport        185/60R15                            A01) bis A10)
                                        A93)K04)M00)                         K38)

                                             195/50R15
                                             A01)K01)K04)

                                             195/55R15
                                             A01)A93)K01)K04)

                                             205/50R15
                                             A01)K01)K02)K26)
e4*2001/116*0090*08   800/800(0)             *Radabdeckung nach EG geprüft   5/114,3/60



Auflagen und Hinweise




RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. :               36a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570



A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
     tung des Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
         Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 36a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010




RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc