Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 1/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, GY, MZ, EY-2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50878 110 Nm M12x1,25 RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 2/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: EY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 SX4 ww. Aerio, ww. Liana 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit Verbrei- A98a) terungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 225/60R15 235/55R15 A01)K01)K04) 66 bis 99 SX4 ww. Aerio, ww. Liana 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne Ver- A98a) breiterungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/60R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K02) e4*2001/116*0091*10 990/880(0) 5/114,3/60 RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 3/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: EY-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit A98a) Verbreiterungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 225/60R15 235/55R15 A01)K01)K04) 66 bis 99 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A98a) Verbreiterungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/60R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K02) e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60 RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 4/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ: GY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit Verbre- A98a) iterungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 225/60R15 235/55R15 A01)K01)K04) 79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne Ver- A98a) breiterungen) 205/60R15 A98a) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/60R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K02) e4*2001/116*0124*08 870/880(0) 5/114,3/60 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Suzuki Swift Sport 185/60R15 A01) bis A10) A93)K04)M00) K38) 195/50R15 A01)K01)K04) 195/55R15 A01)A93)K01)K04) 205/50R15 A01)K01)K02)K26) e4*2001/116*0090*08 800/800(0) *Radabdeckung nach EG geprüft 5/114,3/60 Auflagen und Hinweise RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 5/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-A0-104 Anlage-Nr. : 36a Seite : 6/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei- tung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 36a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010 RA-000564-A0-104-36a~SU-5-114_3-60-ET38_42R570.doc