Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R570 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5705.08 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment E15EJ(a), E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50882 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), M2, V10, V10W, V2, W2, W20 RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typen: ABE / EG-Genehmigung: W2 F438 W20 e6*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 129 MR2 205/50R15 A02) bis A10) 205/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/55R15 225/50R15 A02) bis A10)V00) e6*93/81*0011*02 690/900 5/114,3/60,1 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: F824 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Toyota Camry 205/60R15 A02) bis A10) (Serie 195/70R14) 100 bis 138 Toyota Camry 205/65R15 A01)K16)K21) F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60,1 Typ: V10W ABE / EG-Genehmigung: G017 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 138 Toyota Camry 205/65R15 A01) bis A10) (Kombi) K16)K21) G017/NT03E 1130/1295 5/114,3/60 Typ: V2 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Toyota Camry 205/65R15 A02) bis A10) 215/60R15 A01)K40) e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/65R15 A02) bis A10) e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10) (1. Generation) A93) E58)EF0) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01) K01)K04) 235/55R15 A01) K01)K04) K78) 245/50R15 A01) K01)K04) K78) RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10) (2. Generation, A93) E59)E60) EF0) Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) 195/65R15 205/60R15 A93a) 215/55R15 A01) A93a)K03) K28) 215/60R15 A01) K03)K28) 225/55R15 A01) K01)K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 195/60R15 A02) bis A10) (2. Generation, A93) E59)E61) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/65R15 205/60R15 A93a) 215/55R15 A01) A93a)K03) 215/60R15 A01) K03) 225/55R15 A01) K01)K04) K28) RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(a) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 195/65R15 A02) bis A10) (Stufenheck) E67)EF0) 205/60R15 A93a) 215/60R15 A01) K12) 225/55R15 A01) K01)K04) K12) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729 Nr. : RA-000564-C0-104 Anlage-Nr. : 36b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R570 Die Anlage Nr. 36b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 15.06.2016 RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx