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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R570
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R5705.08
Radgröße:                                                 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1985 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
E15EJ(a), E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50882 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),      M12x1,5
HE15U(a), M2, V10, V10W, V2,
W2, W20




RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    2/8                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
W2                                   F438
W20                                  e6*93/81*0011*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 129          MR2                      205/50R15                                A02) bis A10)

                                                205/55R15

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                195/55R15            225/50R15          A02) bis A10)V00)

e6*93/81*0011*02      690/900                                                           5/114,3/60,1



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Toyota Camry                      205/60R15                               A02) bis A10)
              (Serie 195/70R14)
 100 bis 138  Toyota Camry                      205/65R15
                                                A01)K16)K21)

F824/NT05E            1130/1130                                                         5/114,3/60,1



Typ:                         V10W
ABE / EG-Genehmigung:        G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 138  Toyota Camry                      205/65R15                               A01) bis A10)
              (Kombi)                                                                   K16)K21)

G017/NT03E            1130/1295                                                         5/114,3/60



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 140   Toyota Camry             205/65R15                                        A02) bis A10)

                                                215/60R15
                                                A01)K40)
e6*93/81*0029*05E     1130/1130                                                         5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      205/65R15                                       A02) bis A10)

e6*2001/116*0083*05   1230/1230                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    3/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Auris             195/60R15                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)                              E58)EF0)

                                          195/65R15
                                          A93)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          215/55R15

                                          215/60R15

                                          225/55R15
                                          A01) K01)K04)

                                          235/55R15
                                          A01) K01)K04) K78)

                                          245/50R15
                                          A01) K01)K04) K78)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               195/60R15                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93)                             E59)E60) EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 195/65R15

                                          205/60R15
                                          A93a)

                                          215/55R15
                                          A01) A93a)K03) K28)

                                          215/60R15
                                          A01) K03)K28)

                                          225/55R15
                                          A01) K01)K04) K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              195/60R15                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93)                              E59)E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/65R15

                                          205/60R15
                                          A93a)

                                          215/55R15
                                          A01) A93a)K03)

                                          215/60R15
                                          A01) K03)

                                          225/55R15
                                          A01) K01)K04) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          195/65R15                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)                                              E67)EF0)
                                        205/60R15
                                        A93a)

                                         215/60R15
                                         A01) K12)

                                         225/55R15
                                         A01) K01)K04) K12)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E67)    Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K40)    An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
        Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins
        Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter
        liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls
        umzulegen.

K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000564-C0-104-36b~TO-5-114_3-60-ET38_42R570.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45729
Nr. :                      RA-000564-C0-104
Anlage-Nr. :               36b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R570


Die Anlage Nr. 36b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.06.2016




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