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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 42R670
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           RONAL
Radausführung:                                        42R6705.03
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2025 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi ( D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
8L, 8N, 8Z, 8X                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50308 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                     A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
                                        225/50R16
                                        A01)K35)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16                A01) bis A10)
                                                                                      K04)K35)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 180           Audi S3                      205/55R16 M+S                     A02) bis A10)

e1*98/14*0042*19E      990/930 2WD (980/1030 4WD)                                     5/100/57
                       Audi S3 1040/1050



Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.., e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 140  Audi TT,                  205/55R16                                  A02) bis A10)
              Audi TT quattro
                                        225/50R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16             A02) bis A10)V00n)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 180           Audi TT,                     205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                       Audi TT quattro

e1*2001/116*0089*16E   1040/870 4WD (950/735-2WD)                                     5/100/57


Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165          Audi TT quattro          205/55R16 M+S                                  A02) bis A10)


e1*2001/116*0247*01E   1040/870 4WD                                                   5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         8Z
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 81     Audi A2                 185/50R16                         A02) bis A10)
                                       M00)                              E56)

                                         195/45R16

                                         205/45R16
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0131*08E   830/780                                           5/100/57,0



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0414*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 136   Audi A1                 185/50R16                          A02) bis A10)
                                      A93)E67)M00)

                                         185/50R16 M+S
                                         A93)M00)

                                         185/55R16
                                         M00)E67)

                                         185/55R16 M+S
                                         M00)

                                         195/45R16
                                         A93)E67)

                                         195/45R16 M+S
                                         A93)

                                         195/50R16
                                         E67)

                                         195/50R16 M+S

                                         205/45R16

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16

e1*2007/46*0414*04     940/775(820)                                      5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0509*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90           Audi A1                 195/45R16 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/50R16 M+S

                                        205/45R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

e1*2007/46*0509*00   905/765(810)                                       5/100/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist.

E67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
     derRadmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


RA-000538-B0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2011




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