Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R670 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R6705.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi ( D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 8L, 8N, 8Z, 8X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 8L ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 132 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A3 quattro 225/50R16 A01)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K04)K35)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 180 Audi S3 205/55R16 M+S A02) bis A10) e1*98/14*0042*19E 990/930 2WD (980/1030 4WD) 5/100/57 Audi S3 1040/1050 Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.., e1*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Audi TT, 205/55R16 A02) bis A10) Audi TT quattro 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 180 Audi TT, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Audi TT quattro e1*2001/116*0089*16E 1040/870 4WD (950/735-2WD) 5/100/57 Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 Audi TT quattro 205/55R16 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0247*01E 1040/870 4WD 5/100/57 RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 8Z ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 81 Audi A2 195/45R16 A02) bis A10) E56) 205/45R16 A01)K03) e1*2001/116*0131*08E 830/780 5/100/57,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8X e1*2007/46*0414*.. 8X e1*2007/46*0509*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 136 Audi A1 185/55R16 A02) bis A10) (3-türig) M00)N195) 185/55R16 M+S M00)W195) 195/50R16 N205) 195/50R16 M+S 205/45R16 A93)N215) 205/45R16 M+S A93) 205/50R16 G5E)N215) 205/50R16 M+S G5E) 215/45R16 225/45R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist. RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R15, 225/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 30a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012 RA-000538-C0-104-30a~AU-5-100-57-ET35_42R670.docx