Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-F0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R670 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R6705.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1C Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler, Daimler Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JR, JX, PT Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50310 110 Nm M12x1,5 RA-000538-F0-104-30~CH-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-F0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: JX ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 120 Stratus Cabrio 205/55R16 A02) bis A10) S01) 215/55R16 225/50R16 A01)K15)K18) e11*93/81*0028*05E 1105/910 5/100/57 Typ: JR ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 149 Sebring Limousine, 205/55R16 A01) bis A10) Sebring Cabrio K03)K34) 205/60R16 215/55R16 K24) e11*98/14*0138*09E 1105/940 5/100/57 Typ: PT ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 PT Cruiser, 205/55R16 A02) bis A10) PT Cruiser Cabrio S01) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) S01)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 164 PT Cruiser, 205/55R16 M+S A02) bis A10) PT Cruiser Cabrio S01) e11*98/14*0058*15 ab Revision 01zu NT01 1010/980; 1115/980 5/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000538-F0-104-30~CH-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-F0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000538-F0-104-30~CH-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-F0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der hinteren Türkante bis zum Stoßfänger umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an das Radhaus anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten, entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ebenfalls auszuschneiden, - die Blech- und Kunststoffbefestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante sind zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.07.2010 RA-000538-F0-104-30~CH-5-100-57-ET35_42R670.docx