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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    1/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          42R670
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Radausführung:                                                 42R6705.03
Radgröße:                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                           68,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2025 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
1L,1M, 6L, 6J, 6JN                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50308 120 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toledo                   195/45R16                                A01) bis A10)
              (5-Loch-Radanschluss)                                             K03)K35)
                                       215/40R16

                                            205/45R16
                                            G01)K11)K22)K25)
e9*95/54*0021*02E   845/790 | 845/790                                           5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                           A02) bis A10)

                                                   205/55R16

                                                   225/45R16

                                                   225/50R16
                                                   A01)K32)K34)

                                                   205/55R16 M+S

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                           V00n)
                                                   205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                           K34)V00n)
e9*987/14*0026*31E   995/930 | 1030/1020 synchro                                           5/100/57,0



Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 96     Seat Ibiza              195/45R16                                           A02) bis A10)

                                                   205/45R16
                                                   A01)K03)K04)

                                                   215/40R16
                                                   A01)K03)K04)

 110 bis 132          Seat Ibiza                   195/45R16                               A02) bis A10)B37)E06)
                                                   E48)

                                                   205/45R16
                                                   A01)K03)K04)

                                                   215/40R16
                                                   A01)K03)K04)
e9*98/14*0041*30E    960/847                                                               5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    3/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza,            185/55R16                         A02) bis A10)
               Seat Ibiza ST          M00)

                                        195/45R16

                                        195/50R16
                                        A01)K03)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K03)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K03)K04)

                                        225/45R16
                                        A01)K01)K04)
 132                   Seat Ibiza       215/40R16                       A01) bis A10)B47)
                                        K03)                            E06)K04)

                                        215/45R16
                                        K03)

                                        225/45R16
                                        K01)

e9*2001/116*0067*18   950/820(0)                                        5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    4/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Seat Ibiza             185/55R16                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        195/45R16

                                        195/50R16
                                        A01)K03)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K03)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K03)K04)

                                        225/45R16
                                        A01)K01)K04)
e9*2007/46*0001*05   940/820(0)                                         5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000538-B0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000538-B0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
     zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen oder der
     Lenkeinschlagbegrenzer von Votex Teile Nr. 8L0071759 einzubauen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
     komplett umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
     Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
     Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
     Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
     Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die
     Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden
     muss. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
     Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.



RA-000538-B0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-B0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.09.2011




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