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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R670
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6705.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2025 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1L,1M, 6L, 6J, 6JN, NH           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
KJ                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50397 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000538-G0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    2/8                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toledo                   195/45R16                                        A01) bis A10)
              (5-Loch-Radanschluss)                                                     K03)K35)
                                       215/40R16

                                                205/45R16
                                                G01)K11)K22)K25)
e9*95/54*0021*02E                                                                       5/100/57



Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                        A02) bis A10)

                                                205/55R16

                                                225/45R16

                                                225/50R16
                                                A01)K32)K34)

                                                205/55R16 M+S

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                        V00)
                                                205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                        K34)V00)
e9*987/14*0026*31E                                                                      5/100/57,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                    e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85            Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                               A02) bis A10)

                                                205/45R16

                                                215/40R16
                                                A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    3/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                          A02) bis A10)B37)
                                           N205)                              EF0)

                                           195/45R16 M+S
                                           W205)

                                           205/45R16

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   185/55R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-Zoll   G4V)M00)N195)
                oder 15-Zoll)
                                            195/45R16
                                            N205)

                                           195/50R16
                                           A01)K04)N205)

                                           205/45R16
                                           N215)

                                           215/40R16
                                           A01)G1P)K03)K04)

                                           215/45R16
                                           A01)K03)K04)

                                           225/45R16
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                             e9*2007/46*3134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110      Seat Ibiza              185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04) M00)

                                         195/55R16
                                         A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo             185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)K64)M00)

                                         195/50R16
                                         A01)K04)K64)

                                         205/45R16
                                         A01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)K04)K64)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B37)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       -    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm


EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G1P)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
           215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.


RA-000538-G0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


G4V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
        215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K32)    Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
        vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
        versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
        A01 ist anzuwenden

K34)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
        bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.




RA-000538-G0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K35)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
            Türsicke komplett umzulegen,
       -    desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
            Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
            Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
       -    insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
            Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
            Radhaus stehen,
       -    die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
            werden muss,
       -    die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
            Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K64)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000538-G0-104-30b~SE-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 30b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.11.2017




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