Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R670 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R6705.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1U, 5J, 6Y Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi, Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K04)K31) e11*95/54*0066*45 2WD: 1000/1000, 4WD:1000/1070 5/100/57 RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi, Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K04)K31) e11*2007/46* 0011*04 2WD:1000/1000(1015) 5/100/57 Typ: 6Y ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10) (Schrägheck, Kombi, K03) Stufenheck) 205/45R16 K04) 215/40R16 K04) 96 Skoda Fabia RS 205/45R16 A01) bis A10) K03)K04) 215/40R16 e1*98/14*0123*43E bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800 5/100/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, Skoda 195/45R16 A02) bis A10) Praktik A01)A93)K04) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/..) 205/45R16 A01)A93)K03)K04)K42) 215/40R16 A01)A93)K01)K04)K42) 215/45R16 A01)K01)K04)K42) RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, Skoda 195/45R16 A02) bis A10) Praktik A01)A93)K04) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 175/..) 205/45R16 A01)A93)K03)K04)K42) 215/40R16 A01)A93)K01)K04)K42) 215/45R16 A01)K01)K04)K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04) Serienreifen 155/80R13 od.165/70R14) 205/45R16 A01)A93)K03)K04) 215/40R16 A01)A93)K01)K04) 215/45R16 A01)G5G)K01)K04) RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04)N205) Serienreifen 175/.. oder 185/..) 205/45R16 A01)A93)K03)K04) 215/40R16 A01)A93)K01)K04) 215/45R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10) A93) 205/45R16 A01)A93)K42) 215/40R16 A01)A93)K04)K42) 215/45R16 A01)K04)K42) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012 RA-000538-C0-104-30c~SK-5-100-57-ET35_42R670.docx