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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           42R670
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 42R6705.03
Radgröße:                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            68 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                              690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2025 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397     120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                            e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1          195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K04)
                                        205/40R16

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS        195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K04)
                                         205/40R16

                                         205/45R16

                                         215/40R16
                                         K03)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                               e11*2001/116*0291*..
5J                               e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2             195/45R16                         A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93) N205)                            BF1) E59) K04)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    195/50R16
                175/.. oder 185/..)       G3G) K01) N205)

                                         205/45R16
                                         A93) K03)

                                         215/40R16
                                         K01)

                                         215/45R16
                                         K01) K42) K43)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2            195/45R16                          A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93)                                  BF1) E59) K04)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/50R16
                155/80R13 od.165/70R14 G3G) K01)
                )
                                         205/45R16
                                         A93) K03)

                                         215/40R16
                                         K01)

                                         215/45R16
                                         G5G) K01) K42) K43)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
5J                             e8*2007/46*0319*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92       Skoda Fabia 3           185/55R16                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi) A01) G0M) K04) K49) M00)               BF1) E59a)

                                        195/45R16
                                        A93a)

                                        195/50R16
                                        A01) K04)

                                        205/45R16
                                        A01) K04)

                                        215/45R16
                                        A01) K04)

                                        225/45R16
                                        A01) K01) K04) K25) K28) K49) K51)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                             e11*2007/46*0011*..
1U                             e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia           195/55R16                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      N205)                                BF1)
                Allrad)
                                        205/50R16
                                        A01) G01)

                                        205/55R16

                                        215/50R16

                                        225/50R16
                                        A01) K03) K31) K33)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0249*..
NH                            e11*2007/46*0250*..
NH                            e8*2007/46*0320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid     185/55R16                         A01) bis A10)
                Spaceback              K49) M00)                         BF1) K04)

                                        195/50R16
                                        K49)

                                        205/45R16

                                        215/45R16
                                        K49)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                            e11*2001/116*0291*..
5J                            e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout 195/45R16                           A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        195/50R16
                                        A01) K04) K42) K43)

                                        205/45R16
                                        A01) K42)

                                        215/40R16
                                        A01) K04) K42)

                                        215/45R16
                                        A01) K04) K42) K43)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster,          195/45R16                         A01) bis A10)
                Skoda Praktik            A93)                              BF1) K04)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/50R16
                175/.. )                 K01) K42) K43)

                                         205/45R16
                                         K03) K42)

                                         215/40R16
                                         K01) K42)

                                         215/45R16
                                         K01) K42) K43)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster,          195/45R16                         A01) bis A10)
                Skoda Praktik            A93) N205)                        BF1) K04)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/50R16
                185/..)                  G3G) K01) K42) K43) N205)

                                         205/45R16
                                         K03) K42)

                                         215/40R16
                                         K01) K42)

                                         215/45R16
                                         K01) K42) K43)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670



A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
      • e11*2007/46*0013 ab Nachtragsstand 20.
      • e8*2007/46*0319*

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-H0-104
Anlage-Nr. :                30c
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


K31)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
          Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
       • sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100
          mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein
          Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
          oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden .

K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
       bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43)   An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
       kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 30c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.08.2018