Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R670 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R6705.03 Radausführungskennz.: 42R6705.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 27 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051 geprüfte Radlast: *) 690 kg Reifenabrollumfang: 2025 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 120 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 1 195/45R16 A01) bis A10) K04) BF1) D01) K01) 205/40R16 K04) K28) 205/45R16 K04) K28) 215/40R16 K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Skoda Fabia 1 RS 195/45R16 A01) bis A10) K04) BF1) D01) K01) 205/40R16 K04) K28) 205/45R16 K04) K28) 215/40R16 K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Fabia 2 195/45R16 A01) bis A10) (Limousine und Kombi, N205) BF1) D01) E59) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/50R16 175/.. oder 185/..) G3G) K19) K42) K43) N205) 205/45R16 K42) K43) 215/40R16 K42) K43) 215/45R16 K19) K42) K43) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 2 195/45R16 A01) bis A10) (Limousine und Kombi, BF1) D01) E59) K01) K04) Ausführungen mit 195/50R16 kleinsten Serienreifen G3G) K19) K42) K43) 155/80R13 od.165/70R14 ) 205/45R16 K42) K43) 215/40R16 K42) K43) 215/45R16 G5G) K19) K42) K43) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ e8*2018/858*00014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 110 Skoda Fabia 4 185/55R16 A01) bis A10) K04) M00) BF2) D01) K01) 195/55R16 K04) 205/50R16 K02) 205/55R16 K02) 215/50R16 K02) 225/45R16 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Skoda Kamiq 195/60R16 M+S A01) bis A10) K03) K04) BF1) D01) 205/55R16 K01) K04) 205/60R16 K01) K04) 215/50R16 G01) K01) K04) 215/55R16 K01) K04) 215/60R16 G01) K01) K04) 225/50R16 K01) K02) 225/55R16 K01) K02) 235/50R16 K01) K02) 235/55R16 G01) K01) K02) 245/50R16 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N205) BF1) D01) Allrad) 205/50R16 A01) G01) K03) K32) 205/55R16 A01) K03) K31) 215/50R16 A01) K01) K04) K31) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0249*.. NH e11*2007/46*0250*.. NH e8*2007/46*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 205/45R16 A01) bis A10) Spaceback BF1) D01) K03) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Skoda Scala 195/60R16 A01) bis A10) K04) N205) BF1) D01) 195/60R16 M+S K04) 205/55R16 K01) K04) 215/50R16 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A01) bis A10) BF1) D01) K04) K42) 205/45R16 K01) K43) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10) Skoda Praktik K04) BF1) D01) K01) K42) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/45R16 175/.. ) K02) K43) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10) Skoda Praktik K04) N205) BF1) D01) K01) K42) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/45R16 185/..) K02) K43) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J e8*2007/46*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 92 Skoda Fabia 3 185/55R16 A01) bis A10) (Limousine und Kombi) GGB) K01) K25) K28) K49) K51) M00) BF1) D01) E59a) K04) 195/45R16 K03) 195/50R16 K01) K25) K28) K49) K51) 205/45R16 K01) 215/45R16 K01) K25) K28) K49) K51) 225/45R16 K01) K25) K28) K49) K51) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50306/08 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50306/08 Anzugsmoment: 140 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42 • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19. E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43 • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20 • e8*2007/46*0319* Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18, 215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO Nr. : RA-000538-K0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, • sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 26b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.05.2022