Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 27 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.033 42R6705.03 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 650 2100 07/05 5.033 42R6705.03 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 690 1975 07/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 50337 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS 100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3 Verkaufsbezeichnung: FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 110 205/60R16 51G Kombi; SHS e1*2001/116*0485*.. 205/65R16 51G Allradantrieb; 108 - 169 215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R16 98 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 225/55R16 95 11A; 22I; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 225/60R16 98 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 76U 235/60R16 100 11A; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL/BP e1*2001/116*0228*.. 121 - 180 205/60R16 51G nur Outback; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 215/55R16 51G Allradantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e13*98/14*0087*.. 101 - 169 205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G ab SGS e1*2001/116*0209*.. 205/65R16 11A; 24J; 24M; 51G e13*98/14*0087*03; 215/55R16 11A; 24C; 24M; 51G ab 215/60R16 95 11A; 21B; 22B; 24C; 24M e1*2001/116*0209*07; 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 27 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e13*98/14*0087*.. 92 - 155 205/60R16 51G nur bis SGS e1*2001/116*0209*.. 205/65R16 51G e13*98/14*0087*02; 215/55R16 51G nur bis 215/60R16 95 11A; 21B; 22B e1*2001/116*0209*06; 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Allradantrieb; e13*96/79*0026*.., 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e13*98/14*0026*.. 205/50R16 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71E; 721; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 74P 24J; 24M G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/55R16 87 11A; 24J; 51J Schrägheck; 195/60R16 89 11A; 24J; 51J Allradantrieb; 79 - 169 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71E; 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE/BH e1*98/14*0108*.. 92 - 115 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; nicht Outback; BE/BHS e1*98/14*0149*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71E; 721; 24M; 51G 725; 729; 73C; 74A; 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 74P 24M; 51G 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 5EM 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 24J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 50312 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91 11A; 22B; 24J; 24M Kombi; Limousine; RJ e11*98/14*0111*.. 215/55R16-93 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 27 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 27 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 27 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.