Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R670
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BM/BR, BMG/BRG, BM/BRS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm
SF, SFS, SG, SGG, SGS, SH, M12x1,25
SHG,SHS, G4, ZC
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
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Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: SFS
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
e1*98/14*0088*05 995/1010 5/100/56,0
Typ: SG
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116 Subaru Forester 205/60R16 A01) bis A10)
K03)
215/55R16
K01)K04)
215/60R16
K01)K04)
225/55R16
K01)K02)
235/55R16
K01)K02)
130 bis 169 Subaru Forester 215/60R16 A01) bis A10)E06)
K04) K01)
225/55R16
K02)
235/55R16
K02)
e13*98/14*0087*06 1010/1035 (1150) 5/100/56
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
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Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: SGS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/60R16 A01) bis A10)
K03)
215/55R16 A01) bis A10)
K04) K01)
215/60R16
K04)
225/55R16
K02)
235/55R16
K02)
e1*2001/116*0209*10E 1010/1090(1150) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Subaru Forester 205/60R16 A01) bis A10)
K03)
215/55R16
K01)K04)
215/60R16
K01)K04)
225/55R16
K01)K02)
235/55R16
K01)K02)
e11*2001/116*0242*02E 1010/1035(0) 5/100/56
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
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Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 116 Subaru Forester 205/60R16 A01) bis A10)
K03)
215/55R16
K01)K04)
215/60R16
K01)K04)
225/55R16
K01)K02)
235/55R16
K01)K02)
e11*2001/116*0317*01E 1010/1035(0) 5/100/56
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e13*2001/116*0982*..
SHG e11*2001/116*0329*..
SHS e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
215/65R16
225/60R16
A01)K01)K02)
235/55R16
A01)K01)K02)
235/60R16
A01)K01)K02)
245/55R16
A01)K01)K02)
255/50R16
A01)K01)K02)
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
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Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Outback 215/65R16 A02) bis A10)
EF0)
215/70R16
225/60R16
225/65R16
235/60R16
245/55R16
245/60R16
255/55R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten EF0)
Serienreifen in 16Zoll oder 205/60R16
17Zoll)
215/50R16
A01)G4A)K01)K02)
215/55R16
A01)K01)K02)
225/50R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)K35)
235/50R16
A01)K01)K02)K35)
245/50R16
A01)K01)K02)K13)K22)K35)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4 e1*2007/46*0597*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Subaru XV 215/65R16 M+S A02) bis A10)
A01)A93)K01)
225/60R16 M+S
A01)A93)K01)
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC e13*2007/46*1281*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Subaru BRZ 205/55R16 A02) bis A10)
A01)K03)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/45R18,
205/50R17, 205/55R16, 215/40R18, 215/45R17, 215/50R16, 215/55R16, 225/40R18,
225/45R17, 225/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.
Die Anlage Nr. 54 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012
RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx