Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    1/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R670
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R6705.03
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                              690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2025 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BM/BR, BMG/BRG, BM/BRS,            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50337 110 Nm
SF, SFS, SG, SGG, SGS, SH,         M12x1,25
SHG,SHS, G4, ZC


Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           215/60R16                             A02) bis A10)

                                         225/55R16

e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                 5/100/56




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    2/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          SFS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Subaru Forester           215/60R16                         A02) bis A10)

                                         225/55R16

e1*98/14*0088*05    995/1010                                              5/100/56,0



Typ:                          SG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 116   Subaru Forester           205/60R16                         A01) bis A10)
                                        K03)

                                         215/55R16
                                         K01)K04)

                                         215/60R16
                                         K01)K04)

                                         225/55R16
                                         K01)K02)

                                         235/55R16
                                         K01)K02)

 130 bis 169        Subaru Forester      215/60R16                        A01) bis A10)E06)
                                         K04)                             K01)

                                         225/55R16
                                         K02)

                                         235/55R16
                                         K02)
e13*98/14*0087*06   1010/1035 (1150)                                      5/100/56




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    3/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          SGS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 169   Subaru Forester          205/60R16                         A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                          215/55R16                      A01) bis A10)
                                          K04)                           K01)

                                          215/60R16
                                          K04)

                                          225/55R16
                                          K02)

                                          235/55R16
                                          K02)

e1*2001/116*0209*10E    1010/1090(1150)                                  5/100/56



Typ:                          SGG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Subaru Forester          205/60R16                         A01) bis A10)
                                       K03)

                                          215/55R16
                                          K01)K04)

                                          215/60R16
                                          K01)K04)

                                          225/55R16
                                          K01)K02)

                                          235/55R16
                                          K01)K02)

e11*2001/116*0242*02E   1010/1035(0)                                     5/100/56




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    4/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          SGG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 116  Subaru Forester          205/60R16                                   A01) bis A10)
                                       K03)

                                                  215/55R16
                                                  K01)K04)

                                                  215/60R16
                                                  K01)K04)

                                                  225/55R16
                                                  K01)K02)

                                                  235/55R16
                                                  K01)K02)

e11*2001/116*0317*01E   1010/1035(0)                                               5/100/56



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                                      e13*2001/116*0982*..
SHG                                     e11*2001/116*0329*..
SHS                                     e1*2001/116*0485*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169             Subaru Forester          215/60R16                         A02) bis A10)

                                                  215/65R16

                                                  225/60R16
                                                  A01)K01)K02)

                                                  235/55R16
                                                  A01)K01)K02)

                                                  235/60R16
                                                  A01)K01)K02)

                                                  245/55R16
                                                  A01)K01)K02)

                                                  255/50R16
                                                  A01)K01)K02)




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    5/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Outback          215/65R16                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         215/70R16

                                         225/60R16

                                         225/65R16

                                         235/60R16

                                         245/55R16

                                         245/60R16

                                         255/55R16




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy               205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder 205/60R16
                17Zoll)
                                            215/50R16
                                            A01)G4A)K01)K02)

                                           215/55R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/55R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           245/50R16
                                           A01)K01)K02)K13)K22)K35)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/65R16 M+S                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                           225/60R16 M+S
                                           A01)A93)K01)




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    7/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    8/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/45R18,
     205/50R17, 205/55R16, 215/40R18, 215/45R17, 215/50R16, 215/55R16, 225/40R18,
     225/45R17, 225/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-C0-104
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.


Die Anlage Nr. 54 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012




RA-000538-C0-104-54~SB-5-100-56-ET35_42R670.docx