Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R670 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R6705.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm 35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ: 53I ABE / EG-Genehmigung: E664/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 118 Corrado 205/45R16 A01) bis A10) K15) 215/40R16 140 Corrado VR6 215/40R16 E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,0 RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 100 Passat, 215/40R16 A01) bis A10) Passat Variant K16)K75) 110 Passat , -Variant (16V) 225/45R16 128 Passat , -Variant VR6 G01)K11) E657/1/NT14E 1020/1020 5/100/57,0 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Aufagen 135 Passat Variant VR6 syncro 215/40R16 A02) bis A10) 215/45R16 E960/NT14E 1035/1060 5/100/57,0 Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf, 205/45R16 A01) bis A10) Vento K75) K16) 215/40R16 K09)K11) 128 Vento VR6, 205/45R16 Golf VR6 K75) 215/40R16 K09)K11) F804/NT17E 980/840 5/100/57,0 RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf, Vento, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Variant K75) K16) 215/40R16 K09)K11) 128 Vento VR6, 205/45R16 Golf VR6 K75) 215/40R16 K11) 140 Golf syncro VR6, 205/45R16 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 215/40R16 A01)K11) e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Golf syncro VR6 205/45R16 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 215/40R16 A01)K11) G156/NT12E 980/990 5/100/57,0 Typ: 1J ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 205/50R16 A02) bis A10) Bora, Bora 4-motion (Limousine + Variant) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K03)K04)K32)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K04)K32)V00) e1*2001/116*0071*37E 1020/1080(1130) 5/100/57,0 RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 9C ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Beetle 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01) K33) L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) e1*2001/116*0106*26 1030/800(846) 5/100/57,0 Typ: 9N ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 Polo 195/45R16 A02) bis A10) (außer POLO FUN) E48) E54) 205/45R16 215/40R16 A01)K03)K04) 96 Polo 195/45R16 (außer POLO FUN) 205/45R16 110 Polo 205/45R16 (außer POLO FUN) 132 Polo 205/45R16 M+S (außer POLO FUN) 40 bis 77 Polo FUN 205/45R16 M+S A02) bis A10) Polo Cross e1*2001/116*0174*25E 940(960_ 96KW)/840(880) 5/100/57,0 RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ: 1Y ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 New Beetle Cabrio 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01) K33) L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)V00)K33) e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 195/45R16 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) A01)K03) E49) 205/40R16 A01)K01) 205/45R16 A01)K01) 215/40R16 A01)K01)K04) 215/45R16 A01)G0D)K01)K04)K32) RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 VW Polo 185/55R16 A02) bis A10) (außer Cross) A01)G0M)K04)K25)K93)M00) 195/45R16 195/50R16 A01)K04)K25)K93) 205/45R16 A01)K04) 215/45R16 A01)K01)K04)K25)K93) 225/45R16 A01)K01)K04)K25)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A02) bis A10) (außer Cross) A01)K04)K25)K93)M00) 195/45R16 M+S 195/50R16 M+S A01)K04)K25)K93) 205/45R16 M+S A01)K04) 215/45R16 A01)K01)K04)K25)K93) 225/45R16 A01)K01)K04)K25)K93) RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 VW Polo Cross 195/45R16 A02) bis A10) 195/50R16 A01)K25)K93) 205/45R16 215/45R16 A01)K25)K93) 225/45R16 A01)K25)K93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E48) Nicht für Polo FUN, Polo CROSS (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L, 5L) G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu sorgen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen. K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei Fz.-Ausf. mit Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46171 Nr. : RA-000538-C0-104 Anlage-Nr. : 30d Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R670 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 30d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.10.2012 RA-000538-C0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx