Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R670
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
AW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: 53I
ABE / EG-Genehmigung: E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 118 Corrado 205/45R16 A01) bis A10)
K15)
215/40R16
140 Corrado VR6 215/40R16
E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,0
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 100 Passat, 215/40R16 A01) bis A10)
Passat Variant K16)K75)
110 Passat , -Variant (16V) 225/45R16
128 Passat , -Variant VR6 G01)K11)
E657/1/NT14E 1020/1020 5/100/57,0
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Aufagen
135 Passat Variant VR6 syncro 215/40R16 A02) bis A10)
215/45R16
E960/NT14E 1035/1060 5/100/57,0
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf, 205/45R16 A01) bis A10)
Vento K75) K16)
215/40R16
K09)K11)
128 Vento VR6, 205/45R16
Golf VR6 K75)
215/40R16
K09)K11)
F804/NT17E 980/840 5/100/57,0
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Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf, Vento, 205/45R16 A01) bis A10)
Golf Variant K75) K16)
215/40R16
K09)K11)
128 Vento VR6, 205/45R16
Golf VR6 K75)
215/40R16
K11)
140 Golf syncro VR6, 205/45R16 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
215/40R16
A01)K11)
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6 205/45R16 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
215/40R16
A01)K11)
G156/NT12E 980/990 5/100/57,0
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Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-Motion N205) EF0)
(Schrägheck, Stufenheck,
Kombi, Front-und 195/55R16 M+S
Allradantrieb) W205)
205/50R16
A01)K03)K04)
205/55R16
A01)K03)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K31)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03) K04)K32) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y e1*2001/116*0205*..
9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW New Beetle 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N205)
195/55R16 M+S
W205)
205/50R16
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K33) V00)
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Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Polo 195/45R16 A02) bis A10)
(außer Ausführungen Cross A01)K04) E48)
Polo, Polo Fun)
205/45R16
A01)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
215/45R16
A01)K03)K04)K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132 VW Polo 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K04)N205)
195/45R16 M+S
A01)K04)W205)
205/45R16
A01)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
215/45R16
A01)K03)K04)K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S A02) bis A10)
M00)
195/50R16 M+S
205/45R16 M+S
A93)
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Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 195/45R16 A02) bis A10)
(außer CROSS FOX) A01)K03) E49)
205/40R16
A01)K01)
205/45R16
A01)K01)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)G0D)K01)K04)K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 VW Polo 185/55R16 A02) bis A10)
(außer Cross) A01) G4V)K04) K25) K93) M00) N195)
185/55R16 M+S
A01) G4V)K04) K25) K93) M00)
195/50R16
A01) K04)K25) K93) N205)
195/50R16 M+S
A01) K04)K25) K93)
205/45R16
A01) K04)N215)
205/45R16 M+S
A01) K04)
215/45R16
A01) K01)K04) K25) K93)
225/45R16
A01) K01)K04) K25) K93)
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Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A02) bis A10)
A01) K04)K25) K93) M00) W195)
195/50R16 M+S
A01) K04)K25) K93)
205/45R16 M+S
A01) K04)
215/45R16
A01) K01)K04) K25) K93)
225/45R16
A01) K01)K04) K25) K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 VW Polo Cross 185/55R16 A02) bis A10)
A01) K25)K93) M00) N195)
195/50R16
A01) K25)K93) N205)
205/45R16
N215)
215/45R16
A01) K25)K93)
225/45R16
A01) K25)K93)
RA-000538-G0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 VW Polo R 195/50R16 M+S A02) bis A10)
A01)K04)K25)K93)
205/45R16 M+S
A01)K04)
215/45R16 M+S
A01)K01)K04)K25)K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AW e1*2007/46*1783*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 85 VW Polo 185/55R16 A02) bis A10)
A01) K03)K04) M00)
195/55R16
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Anlage-Nr. : 30d
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer
geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des
Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
sorgen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
A01 ist anzuwenden.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.
K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000538-G0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. : RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 30d mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.11.2017
RA-000538-G0-104-30d~VW-5-100-57-ET35_42R670.docx