Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R670
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6705.03
Radausführungskennz.:                                    42R6705.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe                                     27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast: *)                                        690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2025 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                            e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                 195/45R16                                A01) bis A10)
                (außer CROSS FOX)      K04)                                     BF1) D01) E49) K01)

                                        205/40R16
                                        K02)

                                        205/45R16
                                        K02) K32)

                                        215/40R16
                                        K02) K32)

                                        215/45R16
                                        G0D) K02) K28) K32)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         195/55R16                                A01) bis A10)
                Motion, VW Bora, Bora N205)                                       BF1) D01) EF0) K01) K04)
                4-Motion
                (Schrägheck,             195/55R16 M+S
                Stufenheck, Kombi,       W205)
                Front-und Allradantrieb)
                                         205/50R16
                                         K32)

                                        205/55R16
                                        K32)

                                        215/50R16
                                        K35)

                                        225/50R16
                                        K35)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        205/55R16           225/50R16           A01) bis A10)
                                        K01)                K04) K35)           BF1) D01) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                             e1*2001/116*0205*..
9C                             e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle           195/55R16                                A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)         N205)                                    BF1) D01) K03)

                                        195/55R16 M+S
                                        W205)

                                        205/50R16
                                        K33)

                                        205/55R16
                                        K33)

                                        225/45R16
                                        K33)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                195/45R16                                A01) bis A10)
                                       K03) K04) N205)                          BF1) D01)

                                        195/45R16 M+S
                                        K03) K04) W205)

                                        205/45R16
                                        K01) K04) K47)

                                        215/40R16
                                        K01) K02) K47)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                 195/45R16                               A01) bis A10)
                (außer Ausführungen     K03) K04)                               BF1) D01) E48)
                Cross Polo, Polo Fun)
                                        205/45R16
                                        K01) K04) K47)

                                        215/40R16
                                        K01) K02) K47)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo    185/55R16 M+S                     A01) bis A10)
                Fun                    K47) M00)                         BF1) D01)

                                       195/50R16 M+S
                                       K03) K04) K47)

                                       205/45R16 M+S
                                       K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
6R                            e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                185/55R16                         A01) bis A10)
                (außer Cross)          G4V) M00) N195)                   BF1) D01) K01) K04) K25)
                                                                         K93)
                                       185/55R16 M+S
                                       G4V) M00)

                                       195/50R16
                                       K28) K90) N205)

                                       195/50R16 M+S
                                       K28) K90)

                                       205/45R16
                                       N215)

                                       205/45R16 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI            185/55R16 M+S                     A01) bis A10)
                                       M00) W195)                        BF1) D01) K01) K04) K25)
                                                                         K93)
                                       195/50R16 M+S
                                       K28) K90)

                                       205/45R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R              195/50R16 M+S                     A01) bis A10)
                                       K28) K90)                         BF1) D01) K01) K04) K25)
                                                                         K93)
                                       205/45R16 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross          185/55R16                         A01) bis A10)
                                       M00) N195)                        BF1) D01) K25) K93)

                                       195/50R16
                                       K03) K28) K90) N205)

                                       205/45R16
                                       N215)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CS                            e13*2018/858*00140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW Taigo              195/60R16 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         BF1) D01)
                                       195/65R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                            e13*2007/46*1985*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW T-Cross            195/60R16 M+S                        A01) bis A10)
                                      K04)                                 BF1) D01) K01)

                                       195/65R16 M+S
                                       K04)

                                       205/55R16
                                       A93a) K04)

                                       205/60R16
                                       K04)

                                       215/55R16
                                       K04)

                                       225/50R16
                                       A93a) K04)

                                       225/55R16
                                       K04)

                                       235/50R16
                                       K02)

                                       245/50R16
                                       K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: AP 50306/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670



G4V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 215/40R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
       Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante
       bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K35)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
          Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


K47)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
       etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen
       von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K90)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
       Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000538-K0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R670


Die Anlage 26c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.05.2022