Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.311 42R6705.311 ohne 72,5 720 2100 07/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 24 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 nur bis 225/45R16-89 e1*93/81*0029*07; 225/50R16-92 11A; 21B; 22D; 367; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76U R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 12T; 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76U R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 12T; 51G Reifen mit e1*98/14*0029*.. Schneeketten; ab e1*93/81*0029*08; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e1*2001/116*0352*.. 105 - 130 205/55R16 91 12T Cabrio; Coupe; 105 - 160 195/55R16 12T; 51G Heckantrieb; 205/55R16 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 12T; 51G nur bis 205/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0287*09; 4-türig; 10B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76U 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 12T; 51G ab 205/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76U Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/55R16-88 Pkw geschlossen; 225/45R16-89 Cabrio; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 10B; 11B; 11G; 11H; 57T 12A; 51A; 71E; 72Y; 141 205/55R16 631 721; 725; 729; 73C; 225/45R16 631 74A 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 57T; 631 3B F920 75 - 110 205/55R16-88 12T Pkw geschlossen; 225/45R16-89 12A Cabrio; 225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 362; 57T 51A; 71E; 72Y; 721; 141 205/55R16 12T; 631 725; 729; 73C; 74A 225/45R16 12A; 631 225/50R16 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 362; 57T; 631 3C F547 75 205/55R16-88 Schrägheck 2-türig; 225/45R16-89 Compact; 225/50R16-92 11A; 22B; 362; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A 3C F547 73 - 110 205/55R16-88 12T Stufenheck; 4-türig; 225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 51A; 71E; 72Y; 721; 362; 57T 725; 729; 73C; 74A 141 205/55R16 12T; 631 225/45R16 12A; 631 225/50R16 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 362; 57T; 631 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 73 - 110 205/55R16-88 Stufenheck; 4-türig; 225/45R16-89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 12A; 51A; 71E; 72Y; 57T 721; 725; 729; 73C; 141 205/55R16 631 74A 225/45R16 631 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 57T; 631 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 12T Pkw geschlossen; 225/45R16 89W 12A Cabrio; 225/50R16 11A; 12A; 21B; 22B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57T 51A; 71E; 72Y; 721; 225/50R16 92 11A; 12A; 21B; 22B; 362; 725; 729; 73C; 74A 57T 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Limousine; 66 - 142 205/55R16 91 12T Stufenheck; 225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 51A; 71E; 72Y; 721; 362; 57T 725; 729; 73C; 74A 110 - 142 225/45R16 89W 12A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Touring; 66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71E; 72Y; 721; 225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 22B; 362; 725; 729; 73C; 74A 57T 110 - 142 225/45R16 89W 12A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/50R16 10N; 51G Touring; 10B; 11G; 11H; 12A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/50R16 10N; 51G Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 12T Compact; e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71E; 72Y; 721; 225/50R16-92 11A; 12A; 22B; 362; 57T 725; 729; 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.. 66 - 125 225/50R16 10N; 51G Compact; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 Coupe; Limousine; e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0097*.. Touring; 346R e1*2001/116*0146*.., 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0146*.. 11H; 12K; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76U 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 12M; 51G Reifen mit e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., Schneeketten; e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0097*.. 11H; 51A; 71E; 72Y; 346R e1*2001/116*0146*.., 721; 725; 729; 73C; e1*98/14*0146*.. 74A; 744; 76U 346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; e1*98/14*0144*.. 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 160 225/50R16 51G 12K; 51A; 71E; 72Y; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J 721; 725; 729; 73C; 225/50R16 51G; 52J 74A; 76U Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Reifen mit 110 - 160 225/50R16 51G Schneeketten; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J Cabrio; 225/50R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12M; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0600-05-MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171 ANLAGE: 58 Radtyp: 42R670 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.