Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R7705.28
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
PK,JS                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50846 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000478-E0-104-28~CH-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber   215/60R17                          A02) bis A10)
                (außer SRT4)             A01)K04)

                                          225/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Compass    215/60R17                          A02) bis A10)
                                                                            EF0)
                                          225/55R17

                                          235/55R17
                                          A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                               e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Patriot     215/60R17                         A02) bis A10)

                                          225/55R17
                                          A01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)




RA-000478-E0-104-28~CH-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    3/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                                e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Sebring            215/60R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck 4türig, Cabrio) A93)

                                           225/55R17

                                           235/55R17
                                           A01)K04)K43)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                              e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 215/60R17                              A02) bis A10)
                                         A93)

                                           225/55R17

                                           235/55R17
                                           A01)K03)K04)K43)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000478-E0-104-28~CH-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000478-E0-104-28~CH-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Türfalz (vor Radmitte) bis zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist im Bereich ab der
         Stoßfängeroberkante entsprechend der gebördelten Radhausausschnittkante zu
         kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der äußeren Reifenflanke eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden,


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012




RA-000478-E0-104-28~CH-5-114_3-67-ET30_42R770.docx