Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 58 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.28 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5 geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Chrysler Corporation (USA) bzw. DaimlerChrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment KK, KJ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2 Zoll ZP50843 130 Nm Typ: KJ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 191 Dodge Nitro 235/65R17 A02) bis A10) S01) 245/60R17 255/60R17 A01)K03) e4*2001/116*0122*06 1247/1451 5/114,3/71,5 RA-000478-C0-104-58~CH-5-114_3-71_5-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 58 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: KK ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 151 Chrysler Jeep Cherokee 235/60R17 A02) bis A10) A94) S01) 235/65R17 245/60R17 255/55R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) e4*2001/116*0128*08 1247/1451 5/114,3/71,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000478-C0-104-58~CH-5-114_3-71_5-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 58 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000478-C0-104-58~CH-5-114_3-71_5-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 58 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Die Anlage Nr. 58 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-58~CH-5-114_3-71_5-ET30_42R770.docx