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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
Seite :                    1 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R770
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R7705.28
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2290 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CM, DM, EL, ELH, EN, FD,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
FDH, FDHG, FO, GDH,          M12x1,5
GDH-HME, JM, JMG, LM, NF,
TG, TL, TLE, TLE-HME, VF, XG




RA-000478-I0-104-28c~HY-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
Seite :                    2 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                             e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur        225/55R17                             A02) bis A10)

                                           235/55R17

                                           245/50R17
                                           A01)K11)K44)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        205/50R17                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A01)K01)K04)K21)K45)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)K21)K45)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K21)K45)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                e11*2007/46*0337*..
GDH                                e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                            e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW          215/45R17                         A02) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A01) K01)K02) K28)




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Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)                 A01)K01)K02)                      EF0)

                                         215/50R17
                                         A01)K01)K02)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K02)K13)K22)K25)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)N225)

                                         215/65R17
                                         A01)G5U)K01)K02)K52)N225)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         225/60R17
                                         A01)K01)K02)K52)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                             e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55            245/60R17                          A02) bis A10)

                                          245/65R17

                                          255/60R17
                                          A01)K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/65R17                         A02) bis A10)
                                         A93)

                                          245/60R17
                                          A01)A93)K03)K04)

                                          255/60R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe, Grand 235/65R17                          A02) bis A10)
                Santa Fe                 A01) K01)K02)                     EF0)

                                          245/60R17
                                          A01) K01)K02)

                                          255/60R17
                                          A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                                  e11*2001/116*0241*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184          Hyundai Sonata          215/50R17                         A02) bis A10)
                                             A01)K01)K04)K15)K21)

                                              215/55R17
                                              A01)K01)K04)K15)K21)

                                              225/50R17
                                              A01)K01)K04)K15)K21)



Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   225/50R17                               A01) bis A10)
                                                                               K04)K15)

e11*98/14*0130*08E   1330/1330                                                 5/114,3/67



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
JMG                                 e11*2001/116*0355*..
JM                                  e4*2001/116*0087*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129           Hyundai Tucson          215/55R17                         A02) bis A10)
                                             A01)K01)K04)

                                              215/60R17
                                              A01)K01)K04)

                                              225/55R17
                                              A01)K01)K04)

                                              235/50R17
                                              A01)K01)K04)

                                              235/55R17
                                              A01)K01)K04)

                                              245/50R17
                                              A01)K01)K02)

                                              255/50R17
                                              A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) N225)

                                         215/60R17 M+S
                                         A01) K01)K02)

                                         225/60R17
                                         A01) K01)K02)

                                         235/55R17
                                         A01) K01)K02)

                                         255/50R17
                                         A01) K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                             e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG               205/50R17                        A02) bis A10)
                                         A01)K15)K41)

                                         215/45R17
                                         A01)K15)K41)

                                         225/45R17
                                         A01)K15)K41)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
        225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41)       An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
           erforderlich:
       -    der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
            Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
            umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       -    das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
            nach oben zu formen,
       -    der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
            Befestigungspunktes zu kürzen,
       -    das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
            Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
            Türsicken).

K44)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
         umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca.
         100 mm nach unten entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante zu
         kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
         versetzen.

K45)       An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
           auszuschneiden.

K52)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
       - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               28c
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 28c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.07.2017




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