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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   42R770
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7705.28
Radausführungskennz.:                                   42R7705.28
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FG                              e4*2001/116*0114*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106      Kia Carens, Kia UN       205/50R17                         A01) bis A10)
                                         K03)                              BF1) K04) K33)

                                         205/55R17
                                         K03)

                                         215/50R17
                                         K01)

                                         225/45R17
                                         K01)

                                         225/50R17
                                         K01) K21)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       205/50R17                         A01) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-   K02) N215)                        A11) BF1) EF0) K01) K28)
                türer Coupe, Kombi)
                                         215/45R17
                                         K04) N225)

                                         225/45R17
                                         K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 150      Kia XCeed              205/50R17                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) EF0) K01)
                                         215/50R17

                                         225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               205/50R17                          A01) bis A10)
                                       G5W) K04) N215)                    BF1) EF0) K01)

                                        205/50R17 M+S
                                        G5W) K04)

                                        205/55R17
                                        K04) N215)

                                        205/55R17 M+S
                                        K04)

                                        215/50R17
                                        K02)

                                        225/45R17
                                        G5W) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SG2                           e9*2018/858*11241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               205/55R17                          A01) bis A10)
                                                                          A11) BF1) E26) K01) K02)
                                        215/50R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                             e4*2001/116*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142     Kia Magentis, Optima    205/55R17                         A01) bis A10)
                                        K03) N215)                        BF1) K13) K22) K25)

                                        215/50R17
                                        K01)

                                        225/50R17
                                        K01) K04) K23) K45)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                            e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196     Kia Opirus             225/55R17                          A01) bis A10)
                                       K40) N235)                         BF1) K01) K04) K33)

                                        235/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                            e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima             205/55R17                           A01) bis A10)
                                       K04)                                BF1) K01)

                                         215/50R17
                                         K02)

                                         215/55R17
                                         K02) K25) K62)

                                         225/50R17
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Kia Optima, Optima       205/55R17                         A01) bis A10)
                Sportswagon              N215)                             BF1) K01) K02)

                                         205/55R17 M+S

                                         215/50R17

                                         215/55R17
                                         K69)

                                         225/50R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                            e11*2001/116*0358*..
XM                            e11*2007/46*0141*..
XMG                           e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento            235/60R17                           A01) bis A10)
                                                                           BF2) K03) K04)
                                         235/65R17

                                         245/60R17

                                         255/55R17

                                         255/60R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/65R17                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) EB1) K01) K02)
                                         245/60R17

                                         245/65R17
                                         G01)

                                         255/60R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               205/50R17                           A01) bis A10)
                                       N215)                               BF1) K01) K04) K28)

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit                     N225)                             BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 225/55R17
                                         N235)

                                         235/50R17
                                         A01) K04)

                                         235/55R17
                                         A01) K04)

                                         245/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             215/60R17                         A01) bis A10)
                (ohne                    K04) N225)                        BF1) K01)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 225/55R17
                                         K04) N235)

                                         235/50R17
                                         K04)

                                         235/55R17
                                         K04)

                                         245/50R17
                                         K02)

                                         255/50R17
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                              e11*2007/46*0166*..
SLS                             e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage             215/60R17                         A01) bis A10)
                (bis Modell 2013)        A93) K03)                         BF1) E47)

                                         215/65R17
                                         K03)

                                         225/60R17
                                         A93) K01)

                                         235/55R17
                                         A93) K01) K04)

                                         235/60R17
                                         K01) K04) K58)

                                         245/55R17
                                         K01) K02) K58)

                                         255/50R17
                                         K01) K02) K58)

                                         255/55R17
                                         K01) K02) K58)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            215/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)                                          BF1) E47a)
                                        215/65R17

                                        225/60R17
                                        A01) K03) K04)

                                        235/55R17
                                        A01) K01) K04)

                                        235/60R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/55R17
                                        A01) K01) K02)

                                        255/50R17
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                            e11*2007/46*3139*..
QL                            e5*2007/46*1080*..
QLE                           e11*2007/46*3144*..
QLE                           e5*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage           215/60R17                          A01) bis A10)
                                       N225)                              A11) BF1) K01) K02)

                                        215/60R17 M+S

                                        215/65R17
                                        GE5) N225)

                                        215/65R17 M+S
                                        GE5)

                                        225/60R17

                                        235/55R17

                                        245/55R17

                                        255/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Kia Sportage           215/60R17                           A01) bis A10)
                                       K04)                                A11) BF1) EF0) K01)

                                         215/65R17
                                         K04)

                                         225/60R17
                                         K04)

                                         225/65R17
                                         GEC) K04)

                                         235/55R17
                                         K02)

                                         235/60R17
                                         K02)

                                         245/55R17
                                         K02)

                                         245/60R17
                                         GEC) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                            e11*2007/46*4002*..
CK                            e5*2007/46*1079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Kia Stinger            225/50R17                           A01) bis A10)
                (Heckantrieb)                                              BF1) EF0) K04)
                                       235/50R17
                                       G01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
CK                              e5*2007/46*1079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Kia Stinger              225/50R17                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                                            BF1) EF0) K04)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 140 Nm

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe
         Ø340x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GE5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     225/55R18, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
         anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 35 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-O0-104
Anlage-Nr. :                28d
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K45)   An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng an
       das äußere Karosserieblech anzulegen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
          Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
          Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K69)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 28d mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.11.2022