Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.28 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a) MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HXU3(A), M2, R1, T25, XA, XA1, XA3(a), XE2(a), XU1, XU3(A) A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm M12x1,5 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01)bisA10) (3 und 5-türig) K01)K02)L21) e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A01) bis A10) (FZ ohne K01)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.- Breite 1735 mm) 85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver breiterungen Fz.- Breite 1785 mm) e6*2001/116*0070*05E 920/1010-1020/1040 5/114,3/60 Typ: XU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Lexus RX300 225/60R17 A02) bis A10) 225/60R17 M+S e6*98/14*0078*03 1379/1200 5/114,3/60 Typ: XU3(A) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 203 Lexus RX300, 225/60R17 A02) bis A10) Lexus RX350 235/55R17 e6*2001/116*0090*04 1300/1350 5/114,3/60 Typ: HXU3(A) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Lexus RX400H 225/60R17 A02) bis A10) e6*2001/116*0098*03 1300/1350 5/114,3/60 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 A01)K68) 215/50R17 A01)K68) 225/45R17 A01)K68) 130 Toyota Corolla Verso 215/50R17 A01) bis A10) K68) 225/45R17 E11*2001/116*0222*07 1140/1140 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110; 130 Toyota Avensis 215/45R17 A01) bis A10) K50)K63) 225/45R17 K64)K65)K66) e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114,3/60,0 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A01) bis A10) K57) 225/45R17 K03)K15)K57) e6*98/14*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 Typ: XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 153 Lexus IS220d, IS250 215/45R17 A02) bis A10)E50) 225/45R17 E11*2001/116*0206*07 1090/1150(0) 5/114,3/60,0 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/65R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge ohne K03)K04) Serienverbreiterung) 235/60R17 K01)K02) 255/55R17 K01)K02) 100 bis 130 Toyota RAV4 235/55R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serienverbreiterung) 235/60R17 255/55R17 A01)K03)K04) E6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Toyota Auris 205/50R17 A01) bis A10) (Schrägheck 5türig) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K78) e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 205/50R17 A01) bis A10) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K78) e11*2001/116*0305*12 1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW 5/114.3/60 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: E15UTN(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 93 Toyota Auris 205/50R17 A01) bis A10) (Schrägheck 3-türig) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K78) e11*2007/46*0019*01 1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW 5/114.3/60 Typ: E15UT(a) MS1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Auris 205/50R17 A01) bis A10) (Schrägheck 5-türig) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K78) e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114.3/60 Typ: AR2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) A93)E53) 205/55R17 E53) 215/45R17 A93)T91) 215/50R17 215/55R17 A01)K83) 225/45R17 225/50R17 235/50R17 A01)K83) e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: AR2N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 108 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) A93)E53) 205/55R17 E53) 215/45R17 A93)T91) 215/50R17 215/55R17 A01)K83) 225/45R17 225/50R17 235/50R17 A01)K83) e11*2007/46*0117*02 1220/1180(0) 5/114.3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifenkombination (Vorderachse Nennbreite 225/.. und Hinterachse Nennbreite 245/..) ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K02) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu sorgen. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich ein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen, oder auszuschneiden. K68) An Achse 2 ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahme erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, -im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzendie Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen. - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx