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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R770
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      42R7705.28
Radgröße:                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                82,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      750 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50880 110 Nm
E15UT(a) MS1, E15UTN(a),      M12x1,5
HXU3(A), M2, R1, T25, XA,
XA1, XA3(a), XE2(a), XU1,
XU3(A)
A2                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50880 120 Nm
                              M12x1,5




RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typen:                                 ABE / EG-Genehmigung:
XA                                     G703
XA1                                    e4*93/81*0001*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95             Toyota RAV4               255/50R17                         A01)bisA10)
                       (3 und 5-türig)                                             K01)K02)L21)

e4*93/81*0001*06E      910/990                                                     5/114,3/60



Typ:                             A2
ABE / EG-Genehmigung:            e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                               A01) bis A10)
              (FZ ohne                                                             K01)K04)
              Kotflügelverbreiterungen
              Fz.- Breite
              1735 mm)
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                               A02) bis A10)
              (FZ mit Kotflügelver
              breiterungen Fz.- Breite
              1785 mm)
e6*2001/116*0070*05E   920/1010-1020/1040                                          5/114,3/60



Typ:                         XU1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
148           Lexus RX300              225/60R17                                   A02) bis A10)

                                                 225/60R17 M+S

e6*98/14*0078*03       1379/1200                                                   5/114,3/60



Typ:                         XU3(A)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203   Lexus RX300,            225/60R17                                    A02) bis A10)
              Lexus RX350
                                      235/55R17

e6*2001/116*0090*04    1300/1350                                                   5/114,3/60



Typ:                         HXU3(A)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Lexus RX400H            225/60R17                                    A02) bis A10)

e6*2001/116*0098*03    1300/1350                                                   5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           R1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 100   Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                              215/45R17
                                              A01)K68)

                                              215/50R17
                                              A01)K68)

                                              225/45R17
                                              A01)K68)

 130                   Toyota Corolla Verso   215/50R17                   A01) bis A10)
                                                                          K68)
                                              225/45R17

E11*2001/116*0222*07   1140/1140                                          5/114,3/60



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110; 130     Toyota Avensis          215/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K50)K63)
                                              225/45R17
                                              K64)K65)K66)

e11*2001/116*0196*09   1070/1035(0)                                       5/114,3/60,0



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                         A01) bis A10)
                                        K57)

                                              225/45R17
                                              K03)K15)K57)
e6*98/14*0083*05       1230/1230                                          5/114,3/60



Typ:                          XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:         E11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 153   Lexus IS220d, IS250      215/45R17                          A02) bis A10)E50)

                                              225/45R17

E11*2001/116*0206*07   1090/1150(0)                                       5/114,3/60,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                            XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4                225/65R17                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge ohne            K03)K04)
              Serienverbreiterung)
                                         235/60R17
                                         K01)K02)

                                                          255/55R17
                                                          K01)K02)

 100 bis 130           Toyota RAV4                        235/55R17        A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge mit
                       Serienverbreiterung)               235/60R17

                                                          255/55R17
                                                          A01)K03)K04)
E6*2001/116*0105*07    1150/1150(0)                                        5/114.3/60



Typ:                           E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Toyota Auris              205/50R17                          A01) bis A10)
              (Schrägheck 5türig)                                          K01)K04)
                                        215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K78)
e11*2001/116*0299*06   1080/1010(0)                                        5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 130   Toyota Auris            205/50R17                            A01) bis A10)
                                                                           K01)K04)
                                                          215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K78)
e11*2001/116*0305*12   1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW                    5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    5/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 93    Toyota Auris              205/50R17                         A01) bis A10)
              (Schrägheck 3-türig)                                        K01)K04)
                                        215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K78)
e11*2007/46*0019*01    1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW                   5/114.3/60



Typ:                           E15UT(a) MS1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Auris              205/50R17                         A01) bis A10)
              (Schrägheck 5-türig)                                        K01)K04)
                                        215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K78)
e11*2007/46*0167*00    1020/1010(0)                                       5/114.3/60



Typ:                         AR2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 130   Toyota Verso            205/50R17                           A02) bis A10)
                                      A93)E53)

                                                          205/55R17
                                                          E53)

                                                          215/45R17
                                                          A93)T91)

                                                          215/50R17

                                                          215/55R17
                                                          A01)K83)

                                                          225/45R17

                                                          225/50R17

                                                          235/50R17
                                                          A01)K83)
e11*2001/116*0350*04   1260/1250(0)                                       5/114.3/60




RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         AR2N
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 108   Toyota Verso            205/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93)E53)

                                        205/55R17
                                        E53)

                                        215/45R17
                                        A93)T91)

                                        215/50R17

                                        215/55R17
                                        A01)K83)

                                        225/45R17

                                        225/50R17

                                        235/50R17
                                        A01)K83)
e11*2007/46*0117*02   1220/1180(0)                                      5/114.3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifenkombination
     (Vorderachse Nennbreite 225/.. und Hinterachse Nennbreite 245/..) ausgerüstet sind
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K02) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    8/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich ein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
     aufzuweiten.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
     Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen, oder auszuschneiden.

K68) An Achse 2 ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahme erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
       umzulegen,
      -im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
       komplett vom Halter zu entfernen, der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu
       verkleben,die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite
       von ca. 3 mm zu kürzendie Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu
       formen

K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
       Schweller komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
       Radhausausschnittkanten anzupassen.
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
       an das Innere Radhaus anzulegen.



RA-000478-C0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
       klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
       befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011




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