Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.28 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), HXU3(A), M2, R1, T25, T27, XA, XA1, XA3(A), XE2(A), XU1, XU3(A) A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm M12x1,5 RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01)bisA10) (3 und 5-türig) K01)K02)L21) e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A01) bis A10) (FZ ohne K01)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.- Breite 1735 mm) 85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver breiterungen Fz.- Breite 1785 mm) e6*2001/116*0070*05E 920/1010-1020/1040 5/114,3/60 Typ: XU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Lexus RX300 225/60R17 A02) bis A10) 225/60R17 M+S e6*98/14*0078*03 1379/1200 5/114,3/60 Typ: XU3(A) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 203 Lexus RX300, 225/60R17 A02) bis A10) Lexus RX350 235/55R17 e6*2001/116*0090*04 1300/1350 5/114,3/60 Typ: HXU3(A) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Lexus RX400H 225/60R17 A02) bis A10) e6*2001/116*0098*03 1300/1350 5/114,3/60 RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 A01)K68) 215/50R17 A01)K68) 225/45R17 A01)K68) 130 Toyota Corolla Verso 215/50R17 A01) bis A10) K68) 225/45R17 E11*2001/116*0222*07 1140/1140 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110; 130 Toyota Avensis 215/45R17 A01) bis A10) K50)K63) 225/45R17 K64)K65)K66) e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114,3/60,0 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A01) bis A10) K57) 225/45R17 K03)K15)K57) e6*98/14*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) EF0) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) N225) EF0) 225/60R17 A01)K01) 225/65R17 A01)K01) 235/60R17 A01)K01)K04) 245/55R17 A01)K01)K04) 255/55R17 A01)K01)K04) RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) N225) EF0) 225/60R17 225/65R17 235/60R17 245/55R17 255/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 205/50R17 A02) bis A10) A01)G7F)K01)K04)K78)N215) 215/45R17 225/45R17 A01)G7F)K01)K04)K78) RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) A93a)N215) 205/55R17 N215) 215/50R17 215/55R17 A01)K83) 225/45R17 225/50R17 235/50R17 A01)K01)K16)K23)K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) G5V)N215) 205/55R17 N215) 215/50R17 A01)K03) 215/55R17 A01)K03) 225/45R17 G5V) 225/50R17 A01)K01)K04) 235/50R17 A01)K01)K04) RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) A01)K68) 215/45R17 215/50R17 A01)G8T)K03)K04)K68) 225/45R17 A01)K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01)K03)K04)K68) 225/45R17 A01)K68) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen, - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012 RA-000478-D0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx