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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R7705.28
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),       M12x1,5
HE15U(a), HXU3(A), M2, R1,
T25, T27, XA, XA1, XA3(A),
XE2(A), XU1, XU3(A), XW3(a),
XW4(a)
A2                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50880    120 Nm
                              M12x1,5




RA-000478-E0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    2 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typen:                                 ABE / EG-Genehmigung:
XA                                     G703
XA1                                    e4*93/81*0001*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95             Toyota RAV4               255/50R17                         A01)bisA10)
                       (3 und 5-türig)                                             K01)K02)L21)

e4*93/81*0001*06E      910/990                                                     5/114,3/60



Typ:                             A2
ABE / EG-Genehmigung:            e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                               A01) bis A10)
              (FZ ohne                                                             K01)K04)
              Kotflügelverbreiterungen
              Fz.- Breite
              1735 mm)
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                               A02) bis A10)
              (FZ mit Kotflügelver
              breiterungen Fz.- Breite
              1785 mm)
e6*2001/116*0070*05E   920/1010-1020/1040                                          5/114,3/60



Typ:                         XU1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
148           Lexus RX300              225/60R17                                   A02) bis A10)

                                                 225/60R17 M+S

e6*98/14*0078*03       1379/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)                                e6*2001/116*0090*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203            Lexus RX300, RX350      225/60R17                           A02) bis A10)
                                                                                   EF0)
                                                 235/55R17




Typ:                         HXU3(A)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Lexus RX400H            225/60R17                                    A02) bis A10)

e6*2001/116*0098*03    1300/1350                                                   5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    3 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           R1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 100   Toyota Corolla Verso      205/50R17                                   A02) bis A10)

                                                  215/45R17
                                                  A01)K68)

                                                  215/50R17
                                                  A01)K68)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K68)

130                    Toyota Corolla Verso       215/50R17                         A01) bis A10)
                                                                                    K68)
                                                  225/45R17

E11*2001/116*0222*07   1140/1140                                                    5/114,3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                    e11*2001/116*0196*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130            Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge vor Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)
                       2006, ohne Serienbereifung
                       215/50R17)                 215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01)K04)K50)K63)K65)K66)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                     e11*2001/116*0196*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130            Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge ab Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)
                       2006, mit Serienbereifung
                       215/50R17)                215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01)K04)K50)K63)K65)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                              A01) bis A10)
                                        K57)

                                             225/45R17
                                             K03)K15)K57)
e6*98/14*0083*05   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                  e11*2001/116*0222*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100         Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                             A01)K68)

                                             215/45R17

                                             215/50R17
                                             A01)G8T)K03)K04)K68)

                                             225/45R17
                                             A01)K68)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                  e11*2001/116*0222*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                             215/50R17
                                             A01)K03)K04)K68)

                                             225/45R17
                                             A01)K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                             e11*2001/116*0206*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153        Lexus IS                 205/50R17                          A02) bis A10)
                   (Stufenheck, Cabrio)                                        EF0)
                                            215/45R17

                                             225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    5 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, N225)                             E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A01)K01)

                                           225/65R17
                                           A01)K01)

                                           235/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  N225)                             E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    6 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              215/65R17                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- N225)                               E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     215/65R17 M+S

                                           225/65R17
                                           G6X)

                                           235/60R17

                                           245/60R17
                                           A01)G6X)K01)K04)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/50R17                           A02) bis A10)
                (1. Generation)          A01)G7F)K01)K04)K78)N215)           E58)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           A01)G7F)K01)K04)K78)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               215/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A01)K01)K04)K28)                  E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    7 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              215/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A01)K01)K04)K28)N225)             E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                           A02) bis A10)
                                        A93a)N215)

                                          205/55R17
                                          N215)

                                          215/50R17

                                          215/55R17
                                          A01)K83)

                                          225/45R17

                                          225/50R17

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K16)K23)K83)




RA-000478-E0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    8 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G5V)N215)

                                           205/55R17
                                           N215)

                                           215/50R17
                                           A01)K03)

                                           215/55R17
                                           A01)K03)

                                           225/45R17
                                           G5V)

                                           225/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                           A01)K25)K88)

                                           225/45R17
                                           A01)K25)K88)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    9 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
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E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Teiletyp :                 42R770


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
        zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57)    An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
        Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
        Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
        ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
        mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)    An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
        im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
        auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
        überprüft werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
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K66)       An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
           Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21)       Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 42R770


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013




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