Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    1 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R770
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7705.28
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AR2, AR2N, AZ1, E15EJ(a),        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50880 110 Nm
E15J(a), E15UT(a),               M12x1,5
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),
HE15U(a), M2, R1, T25, T27,
XA, XA1, XA3(A), XA4 (EU, M),
XE2(A), XU1, XU3(A), XW3(a),
XW4(a)
A2, AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50880   120 Nm
TMG                              M12x1,5



RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    2 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    205/50R17                                A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                                     E68)EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)     215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                               A02) bis A10)
                IS300H                                                            E69)EF0)
                (Nur zulässig an          215/45R17
                Fahrzeugen ab EG-
                Nummer:                   225/45R17
                e11*2001/116*0206*10)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  E69)EF0) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300h    225/60R17                                 A02) bis A10)
                                        A93a)                                     EF0)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           245/60R17

                                           255/55R17




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    3 / 14                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         XU1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
148           Lexus RX300              225/60R17                               A02) bis A10)

                                             225/60R17 M+S

e6*98/14*0078*03   1379/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)                            e6*2001/116*0090*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203        Lexus RX300, RX350      225/60R17                           A02) bis A10)

                                             235/55R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                            e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                           e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                           e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                          e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                        e11*2007/46*0167*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130         Toyota Auris             205/50R17                          A02) bis A10)
                   (1. Generation)          A01) G7F)K01) K04) K78) N215)      E58)

                                             215/45R17

                                             225/45R17
                                             A01) G7F)K01) K04) K78)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                            e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                            e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                           e11*2007/46*0019*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97          Toyota Auris              215/45R17                         A02) bis A10)
                   (2. Generation,           A01) K01)K04) K28) N225)          E59)E61)
                   Ausführungen mit
                   Mehrlenker-Hinterachse)




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    4 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                           e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                          e11*2007/46*0019*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73          Toyota Auris               215/45R17                         A02) bis A10)
                   (2. Generation,            A01) K01)K04) K28)                E59)E60)
                   Ausführungen mit
                   Verbundlenker-Hinterachse)


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                               A01) bis A10)
                                        K57)

                                              225/45R17
                                              K03)K15)K57)
e6*98/14*0083*05   1230/1230                                                    5/114,3/60



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                e11*2001/116*0196*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130        Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                   (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K04)K50) K63) K65) K66)
                   2006, ohne Serienbereifung
                   215/50R17)                 215/45R17

                                              225/45R17
                                              A01) K04)K50) K63) K65) K66)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130        Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                   (Fahrzeuge ab Facelift    A01) K04)K50) K63) K65) K66)
                   2006, mit Serienbereifung
                   215/50R17)                215/45R17

                                              225/45R17
                                              A01) K04)K50) K63) K65)




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    5 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G5V)N215)                          EF0)

                                          205/55R17
                                          N215)

                                          215/50R17
                                          A01) K03)

                                          215/55R17
                                          A01) G0Z)K03)

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01) G0Z)K01) K04)




Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             215/55R17                             A02) bis A10)
                                      A01) K01)K04) K91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                          A01) K68)

                                          215/45R17

                                          215/50R17
                                          A01) G8T)K03) K04) K68)

                                          225/45R17
                                          A01) K68)



RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    6 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                   e11*2001/116*0222*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                 Toyota Corolla Verso      215/45R17                          A02) bis A10)

                                               215/50R17
                                               A01) K03)K04) K68)

                                               225/45R17
                                               A01) K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                           e11*2001/116*0304*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97           Toyota Corolla          215/45R17                            A02) bis A10)
                    (Stufenheck)            A01) K12)                            E67)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                                e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                                e11*2007/46*0157*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
73                  Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01) K25)K88)

                                               225/45R17
                                               A01) K25)K88)



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
XA                                  G703
XA1                                 e4*93/81*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95          Toyota RAV4               255/50R17                          A01)bisA10)
                    (3 und 5-türig)                                              K01)K02)L21)

e4*93/81*0001*06E   910/990                                                      5/114,3/60




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    7 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                             A2
ABE / EG-Genehmigung:            e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                                A01) bis A10)
              (FZ ohne                                                              K01)K04)
              Kotflügelverbreiterungen
              Fz.- Breite
              1735 mm)
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                                A02) bis A10)
              (FZ mit Kotflügelver
              breiterungen Fz.- Breite
              1785 mm)
e6*2001/116*0070*05E   920/1010-1020/1040                                           5/114,3/60


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                                  e6*2001/116*0105*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130            Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                       (ohne Serienverbreiterung, N225)                             E62)EF0)
                       nur bis EG-Genehmigungs-
                       Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                                  A01) K01)

                                                  225/65R17
                                                  A01) K01)

                                                  235/60R17
                                                  A01) K01)K04)

                                                  245/55R17
                                                  A01) K01)K04)

                                                  255/55R17
                                                  A01) K01)K04)




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    8 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  N225)                             E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              215/65R17                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- N225)                               E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 215/65R17 M+S
                e6*2007/46*0166*00)
                                           225/65R17
                                           G6X)

                                           235/60R17

                                           245/60R17
                                           A01) G6X)K01) K04)

                                           255/55R17
                                           A01) K01)K04)




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    9 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)N215)

                                         205/55R17
                                         N215)

                                         215/50R17

                                         215/55R17
                                         A01) K83)

                                         225/45R17

                                         225/50R17

                                         235/50R17
                                         A01) K01)K16) K23) K83)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    10 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00

E67)    Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.



RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    11 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


E68)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*09

E69)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*10

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    12 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
        zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57)    An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
        Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
        Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
        ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
        mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    13 / 14                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K66)       An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
           Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).



RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


L21)    Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.07.2017




RA-000478-I0-104-25a~TO-5-114_3-60-ET30_42R770.docx