Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.28 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Mazda : Mazda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BJ, BJD, EP, EP2, EP2R, EPR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm GE6, GJ, GH M12x1,5 yp: GE6 ABE / EG-Genehmigung: G003 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 121 Mazda MX-6 215/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K13)K15) G003/NT05E 990/770 5/114,3/67,0 RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10) K13)K31) e1*98/14*0094*07E 895/890 5/114.3/67 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10) K13)K31) e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1 RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) 149 Mazda Tribute 4WD 225/60R17 (Serie 215/70R16 ww. 235/70R16) 235/65R17 e13*2001/116*0092*03 1125/1065 5/114,3/67,1 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) 235/55R17 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) e13*2001/116*0090*01 1120/1050 5/114,3/67,1 RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 141 Mazda 6 215/55R17 M+S A02) bis A10) (bei Typ GH nur A01)K01) Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. 215/60R17 M+S e1*2001/116*0448*14) A01)K01)K67) 225/55R17 A01)K01)K04)K12) 235/50R17 A01)K01)K04)K12) 235/55R17 A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68) 245/50R17 A01)K01)K04)K12)K67)K68) 255/50R17 A01)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke abzutrennen, - der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen. K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-E0-104 Anlage-Nr. : 28e Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 28e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013 RA-000478-E0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx